Telefonbetrug in Balingen: Senior um mehrere Hundert Euro gebracht

Die Polizei warnt vor Betrügern am Telefon.
Roland Weihrauch/dpa (Symbolbild)- Senior aus Balingen wurde am Dienstag Opfer eines Telefonbetrugs.
- Täter gab sich als Mitarbeiter eines Onlineversandhändlers aus.
- Fernzugriff auf PC und Online-Banking erlangt; Guthabenkarten-Codes erbeutet.
- Mehrere Transaktionen getätigt; Schaden: mehrere hundert Euro.
- Polizei rät: keine Daten/Zugriffe geben, Passwörter ändern, Bank/Polizei kontaktieren.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Geschädigte hatte zunächst einen Anruf eines selbsternannten Mitarbeiters eines bekannten Onlineversandhändlers erhalten. Diesem gewährte der Senior einen sogenannten Fernzugriff auf seinen Computer, worauf sich der Kriminelle auch Zugriff auf das Online-Banking des Mannes verschaffte. Außerdem kaufte der Senior, wie vom Anrufer gefordert, mehrere Guthabenkarten und gab die Codes dem Unbekannten preis. Später stellte sich dann noch heraus, dass der Täter mehrere Transaktionen vom Konto des Seniors getätigt hatte, die nur zum Teil von der Bank noch gestoppt werden konnten. Der entstandene Schaden beträgt mehrere hundert Euro.
Was zu beachten ist
Das Polizeipräsidium Reutlingen gibt in seiner Pressemitteilung Tipps: „Geben Sie auf keinen Fall private Daten, z. B. Bankkonto- oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten heraus. Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer niemals Zugriff auf Ihren Rechner, beispielsweise mit der Installation einer Fernwartungssoftware.“
Wer Betrügern zum Opfer gefallen ist, sollte Folgendes machen: „Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn runter. Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner unverzüglich betroffene Passwörter. Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwartungsprogramm auf Ihrem Rechner löschen. Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind. Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits getätigte Zahlungen zurückholen können. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.“