Silvester im Zollernalbkreis: Das sind die Böller-Regeln

So sollte man es nicht machen: Wenn Feuerwerkskörper in der Hand explodieren, zieht das meistens üble Verletzungen nach sich. Dann ist oft ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig.
Soeren Stache/dpa (Symbolbild)- Silvester im Zollernalbkreis: Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
- Feuerwerk in der Nähe von Heimen, Krankenhäusern und Kirchen verboten.
- Verkauf von Feuerwerkskörpern ab 28. Dezember, größtenteils aus China importiert.
- Albstadt-Notaufnahme geschlossen; nur Balingen für Notfälle geöffnet.
- Viele Verletzungen durch unsachgemäßes Feuerwerk; 92% der Betroffenen Männer.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Hell erleuchtet wird das Firmament von einer großformatigen Goldregen-Rakete. Lautstark detoniert ein angezündeter Böller in einer Tiefgarage. Fast im Sekundentakt feuert eine Schussbatterie grellbunte Lichtkugeln in die Atmosphäre. Die kalte Nachtluft ist mit Schwarzpulverduft erfüllt. So oder so ähnlich sieht es vielerorts aus im Zollernalbkreis, wenn am Mittwochabend das laufende Jahr 2024 zu Ende geht und kurz später das neue Jahr 2025 beginnt. Silvester, Neujahr, Jahreswechsel. Auch in diesem Jahr werden natürlich wieder massig Feuerwerkskörper verkauft und gezündet – auch im Zollernalbkreis. Seit dem 28. Dezember ist das Kaufen der Knaller erlaubt. Einen Tag eher, denn eigentlich ist der Verkauf erst ab dem 29. Dezember eines jeden Jahres erlaubt. Das war in 2024 aber ein Sonntag, weshalb es sich vorverlegte.
Viel Sprengkraft aus dem Reich der Mitte
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern steigt auch messbar an. Das jedenfalls vermeldet das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mit Blick auf den Jahreswechsel des Vorjahrs. Demnach beliefen sich „die Südwest-Importe von Feuerwerkskörpern im Zeitraum Januar bis Oktober 2023 auf ein Gewicht von 562,5 Tonnen“. Das entspricht einer Verzehnfachung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Landesstatistiker haben auch untersucht, woher die Ware mit Sprengkraft kommt. Das Ergebnis ist eindeutig: „Mit einem Anteil von mehr als 95 Prozent kam der Großteil davon aus der Volksrepublik China, während die restlichen Feuerwerkskörper aus der Schweiz importiert wurden.“ Wer nun denkt, gerade in Baden-Württemberg sind besonders schießwütige Neujahrs-Feierer unterwegs, der irrt: „Jedoch bezog Baden-Württemberg mit 2,1 Prozent nur einen geringen Teil der gesamtdeutschen Einfuhrmenge“, so das Statistische Landesamt weiter.
Wenn die Feuerwerkskörper schon gekauft sind, werden sie natürlich auch buchstäblich in die Luft gejagt. Die generellen Regeln sind klar: „Das Silvesterfeuerwerk darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gezündet werden“, teilt etwa das Landratsamt Zollernalbkreis mit. Ferner ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen untersagt. Der Lärmschutz steht hier freilich im Vordergrund. Die Landkreisverwaltung verweist ferner auf die drohenden Konsequenzen, wenn man sich nicht an die Regeln hält: „Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.“
Eigene Regeln sind möglich
Grundsätzlich ist also das Zünden von Feuerwerk erlaubt. Wenngleich die Städte und Gemeinden selbst noch weiteren Gestaltungsspielraum haben, wie das Sozialministerium des Landes schreibt. Es gebe die Möglichkeit, „zeitliche und räumliche Beschränkungen oder komplette Verbote in bestimmten Teilen einer Gemeinde zu erlassen. Dies gilt zum Beispiel für besonders dicht besiedelte Gebiete oder in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden.“
In Balingen und Albstadt gibt es solche Verbotszonen nicht. Die Feuerwehr in Albstadt hat aber selbst diverse Empfehlungen auf ihrer Homepage aufgelistet. Neben den Klassikern wie ausreichend Abstand und dem sicheren Stand von Abschussflaschen, rät die Albstädter Wehr auch zu anderen wichtigen Dingen. Das Freiräumen des Balkons – sofern vorhanden – von brennbaren Materialien zum Beispiel. Außerdem sei es ratsam, die „Flugbahn der Rakete abzuschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen zu beobachten“. Eine Verbotszone für den Abschuss für Feuerwerk gibt es hingegen in der Hechinger Altstadt. Die Rechtslage gibt ja gerade bei brandempfindlichen Bauten eine solche Anordnung her, wie auch das Sozialministerium schreibt. Darauf Bezug nehmend teilt die Stadt Hechingen mit: „Als besonders brandempfindliche Gebäude gelten insbesondere Fachwerkhäuser und historische Bauten. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, Feuerwerke in der historischen Altstadt abzubrennen, zum Beispiel auf dem Marktplatz oder dem Schlossplatz.“ Anwohner dort werden gebeten, ihr Feuerwerk außerhalb der Altstadt zu zünden. Überdies ist ein Sicherheitsdienst beauftragt, der die Einhaltung der Regularien kontrolliert.
Viele Fälle mit Personenschäden
Viel schwerer als der mögliche Schaden an Gebäuden wirken sich aber natürlich Personenschäden aus. Und die kommen jedes Jahr aufs neue vor in der Nacht des Jahreswechsels. „Die deutschen Krankenhäuser sind in der Silvesternacht durch feuerwerksbedingte Verletzungen besonders belastet“, schreibt daher auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Belegen lasse sich das durch die Auswertung von Daten. Konkret hat der Verband die Häufigkeit der sogenannten ICD W49.9 am Neujahrstag ausgewertet. Dieses Codesystem klassifiziert Krankheiten, eben auch typische Verletzungen, die an Silvester auftreten durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern. 9677 ICD W49.9-Fälle bundesweit waren im Jahr 2023 gemeldet worden. Nach oben schnellen die Neuaufnahmen mit dieser Diagnose aber am Neujahrstag, vermeldet die DKG Mitte Dezember in einer Pressemitteilung. Besonders betroffen davon sind Männer: „Am Neujahrstag 2024 waren sogar 92 Prozent der Betroffenen männlich und 65 Prozent zwischen zehn und 39 Jahren alt.“ Wichtig zu wissen: „Bei diesen Daten handelt es sich ausschließlich um Zahlen aus der stationären Versorgung und damit um besonders schwere Verletzungen.“ Vieles wird in den ambulanten Notaufnahmen versorgt.
Nur Balingen hat geöffnet
Doch gerade hier gibt es im Zollernalbkreis in diesem Jahr eine Besonderheit zu beachten. Die Notaufnahme in Albstadt ist nämlich geschlossen, lediglich die in Balingen ist geöffnet und damit für den gesamten Zollernalbkreis zuständig. Das Zollernalb Klinikum hatte das schon vor den Feiertagen angekündigt und erklärt: „Für die Sicherstellung der Notfallversorgung halten wir es für dringend geboten, die personellen und fachlichen Ressourcen so an einem Standort zu bündeln, dass eine durchgehende qualifizierte Sicherstellung der Akut- und Notfallmedizin gewährleistet werden kann.“ Das ist nun eben am Standort in Balingen der Fall. Abgestimmt mit den Rettungsdiensten ist das überdies, es liege ein Konzept vor, das „eine effiziente und reibungslose Versorgung der Notfallpatienten“ garantiere. Im besten Fall hält man sich aber an die Tipps der Albstädter Feuerwehr und bringt sich und andere beim Zünden von Feuerwerk erst gar nicht in Gefahr.
Hintergrund zur Klassifizierung
Was bedeutet ICD W49.9?
Der Code ICD W49.9 steht für Verletzungen durch „nicht näher bezeichnete mechanische Kräfte“ und gehört zur internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD).
Warum ist das an Silvester relevant?
In der Silvesternacht wird dieser Code in Krankenhäusern häufig genutzt, wenn Verletzungen durch Feuerwerk, Glassplitter oder ähnliche Ereignisse nicht eindeutig zugeordnet werden können.
Typische Fälle:
Platzwunden durch herumfliegende Teile von Feuerwerkskörpern, Schnittverletzungen durch zerbrochene Gläser oder Flaschen, Unfälle in Menschenmengen durch Gedränge oder Stürze
