Sicher durch die Fasnet: Polizei warnt vor K.o.-Tropfen – auf das müssen Fasnetsbesucher achten

Damit die Narretei nicht im Kontakt mit der Polizei endet, gibt das Polizeipräsidium Tipps für sicheres Feiern.
Sebastian Gollnow/dpa- Polizei warnt vor K.o.-Tropfen und gibt Tipps für sichere Fasnet.
- Kein Alkohol/Drogen am Steuer, Null-Promille-Grenze für Fahranfänger.
- Kinder unter 16 Jahren nur unter Aufsicht, Alkohol erst ab 16 erlaubt.
- Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen, bei Verdacht auf K.o.-Tropfen schnell zum Arzt.
- Im Notfall 110 wählen, Polizei verstärkt bei Veranstaltungen und kontrolliert.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Fasnet-Saison ist im vollen Gange. Für manch einen ist das ein Anlass, ausgiebig zu feiern und vielleicht auch etwas mehr als sonst zu trinken. Damit man betrunken keine Unfälle verursacht oder eine Straftat begeht oder selbst Opfer wird, gibt die Polizei ein paar Tipps, wie man/frau es sicher durch die närrische Zeit schaffen – und was im Notfall getan werden sollte.
Kein Alkohol und keine Drogen am Steuer
Hände weg von illegalen Drogen und Alkohol, wenn noch gefahren werden muss: Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut machen Verkehrsteilnehmer sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Leute unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.
Besser öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen nehmen. Fahrgemeinschaften sind ebenso eine Option wie auch einen Fahrer oder eine Fahrerin zu bestimmen, der oder die zurückfährt und nüchtern bleiben muss. Die Polizei warnt zudem davor, sich zu Fahrern oder Fahrerinnen ins Auto zu setzen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Das kann unter Umständen lebensgefährlich sein.
Unter 16 Jahren nur unter Aufsicht
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten nicht auf Fasnetspartys. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu. Ab 16 Jahren darf Sekt, Wein und Bier getrunken werden, der Ausschank und das Spendieren von allem anderen ist aber nur an Volljährige erlaubt.
Bei Verdacht auf K.o.-Tropfen schnell zum Arzt
Um kein Opfer von K.o.-Tropfen zu werden, empfiehlt die Polizei bei Feiern die eigenen Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Zudem sollte insbesondere von "unbekannten Spendern und flüchtigen Bekanntschaften" keine offenen Getränke angenommen werden.
Die Symptome von K.o.-Tropfen gleichen denen von übermäßigem Alkoholkonsum. Falls der Verdacht aufkommt, dass das eigene Getränk verunreinigt ist und man bereits getrunken hat, sollten Betroffene möglichst schnell zu einem Arzt oder einer Ärztin. Denn – wie die Polizei betont – die Tropfen sind nur fünf bis acht Stunden im Blut nachweisbar, im Urin maximal zwölf.
Im Notfall die 110 wählen
Bei größeren Veranstaltungen und Umzügen ist die Polizei in immer größerer Stärke vor Ort und führt vermehrt Kontrollen durch. Unter anderem wegen Alkohol und Drogen. Sie achten auch darauf, dass das Verbot von Waffen und Messern – nicht nur in Festhallen, sondern auch bei Umzügen –eingehalten wird. Außerdem haben die Beamten die möglichen sexuellen Übergriffe, die allgemeine Kriminalität und die abstrakte Terrorgefahr im Blick.
Die Polizisten und Polizistinnen sind auch in zivil unterwegs und setzen gelegentlich zudem Drohnen ein, erklärt das Polizeipräsidium Reutlingen. Trotzdem können die Beamten und Beamtinnen nicht überall gleichzeitig sein und appellieren deshalb: „Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen jemand unangemessen zu nahe kommt - und sowieso, wenn Straftaten vorliegen. Im Notfall sofort 110 wählen!“
