
Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen: Die Bäume sollen nun doch weichen
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Eilanträge des Vereins für Umwelt- und Naturschutz Zollernalb (NUZ) sowie mehrerer Bürger gegen die bevorstehende Rodung von fünf Obstbäumen abgelehnt. Diese sollen für den Bau des neuen Regenüberlaufbeckens gefällt werden. Die Beschlüsse sind jedoch noch nicht rechtskräftig.

Auf dieser Wiese in Dürrwangen sollen fünf Streuobstbäume für den Bau des Regenüberlaufbeckens weichen.
Andrea Maute
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