Räum- und Streupflicht: In Dotternhausen gelten für bestimmte Straßen Ausnahmeregelungen

Wenn es schneit, sind auch die Bewohner gefordert.
Tobias Hase/dpa-tmn/dpa- Dotternhausen erinnert Bürger an ihre Räum- und Streupflichten im Winterdienst.
- Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt sein.
- In einigen Straßen entfallen Gehwegräumungen; ein 1-Meter-Streifen für Fußgänger ist zu streuen.
- Ausnahmen gelten u. a. in der Anton-Bruckner-Str., Mozartstr. und Marktstr.
- Sackgassen werden nicht gestreut, außer in Gewerbegebieten und bestimmten Straßen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Meteorologen kündigen für Ende Januar einen erneuten Kälteeinbruch in weiten Teilen Deutschlands an. Wie gut, dass die Gemeinde Dotternhausen die Bürger rechtzeitig noch mal über deren Räumpflichten aufklärt. Wichtiger Hinweis: Für bestimmte Ortsstraßen gelten besondere Regelungen in Dotternhausen.
Zu der Sonderregelung gleich mehr. Generell müssen Gehwege, so verlangt es die Verwaltung, werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr verkehrssicher sein. Die Räum- und Streupflicht ende zwar um 20 Uhr. Bei neuer Glätte allerdings, seien die Bürger verpflichtet, erneut zu räumen oder zu streuen, heißt es.
Sackgassen werden grundsätzlich nicht gestreut
„Die Gehwege sind in der Regel auf mindestens drei Viertel ihrer Breite zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte mit abstumpfendem Material zu bestreuen“, informiert die Verwaltung. In bestimmten Ortsstraßen jedoch entfalle die Gehwegräumung, „da die Straßen breiter für den Fahrzeugverkehr freigehalten werden müssen“. Die Anlieger müssten jedoch entlang des Straßenrandes weiterhin eine ein Meter breite Fläche für Fußgänger streuen.
In folgenden Straßen gilt diese Ausnahme: Anton-Bruckner-Straße, Auenweg, Richard-Wagner-Straße, Joh.-Seb.-Bach-Straße, Haydnstraße, Beethovenstraße, Mozartstraße, Festhallenstraße, Marktstraße (Gehweg an Marktstr. 5 und Hauptstr. 39) und Wasenstraße (nur bergseitiger Gehweg).
In allen anderen Straßen Dotternhausens gelten die üblichen Räum- und Streupflichten. Wobei: Sackgassen werden laut Verwaltung „grundsätzlich nicht gestreut, Ausnahmen: Gewerbegebiete, Zinkenstraße, Erlenweg, Eichendorffstraße“.

