Prozess NUZ gegen Land
: Richter argumentiert im Sinne der Bürger

Der Verein für Natur und Umweltschutz Zollernalb will Emissionswerte zum Zementwerk Holcim in Dotternhausen sehen und hat gegen das Land geklagt. Über den Prozesstag am Verwaltungsgericht Sigmaringen zeigt er sich sehr zufrieden.
Von
Karin Mitschang
Sigmaringen/Dotternhausen
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  • Am Verwaltungsgericht in Sigmaringen hat der Verein für Natur und Umweltschutz Zollernalb gegen das Land geklagt. ⇥

    Am Verwaltungsgericht in Sigmaringen hat der Verein für Natur und Umweltschutz Zollernalb gegen das Land geklagt. ⇥

    Karin Mitschang
  • Am Verwaltungsgericht in Sigmaringen hat der Verein für Natur und Umweltschutz Zollernalb gegen das Land geklagt. Er fordert die Herausgabe von Emissionswerten zum Zementwerk von Holcim in Dotternhausen.⇥

    Am Verwaltungsgericht in Sigmaringen hat der Verein für Natur und Umweltschutz Zollernalb gegen das Land geklagt. Er fordert die Herausgabe von Emissionswerten zum Zementwerk von Holcim in Dotternhausen.⇥

    Karin Mitschang
  • Am Verwaltungsgericht in Sigmaringen hat der Verein für Natur und Umweltschutz Zollernalb gegen das Land geklagt. Er fordert die Herausgabe von Emissionswerten zum Zementwerk von Holcim in Dotternhausen.⇥

    Am Verwaltungsgericht in Sigmaringen hat der Verein für Natur und Umweltschutz Zollernalb gegen das Land geklagt. Er fordert die Herausgabe von Emissionswerten zum Zementwerk von Holcim in Dotternhausen.⇥

    Karin Mitschang
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Groß war das Interesse am Prozess des Vereins für Natur und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) gegen das Land Baden-Württemberg am Landgericht Sigmaringen. Bürger aus Dotternhausen, Ratshausen, Roßwangen, Weilstetten, Frommern sowie verschiedene Vertreter des Aktionsbündnis‘ Zement waren angereist. „Wir kriegen ja den ganzen Dreck ab“, sagte eine Frau aus Weilstetten, die nicht mit Namen genannt werden will.

Schwefel und Quecksilber

Im laut NUZ-Verein schmutzigsten Landkreis im Land erzeuge der Konzern Holcim im Zementwerk in Dotternhausen eine hohe Luftverschmutzung. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefel, Quecksilber und mehr würden ausgestoßen, „mehr als in jedem Müllheizkraftwerk“. Vereinsvorsitzender Norbert Majer, ehemals Bürgermeister in Dotternhausen, hatte mit Rechtsanwalt Daniel Krummacher Zugang zu Emissionsdaten nach dem Umweltinformationsgesetz verlangt. Weil das Regierungspräsidium (RP) Tübingen diese Daten nicht habe und daher nicht herausgeben könne, lehnte es ab. Und wurde nun beklagt.

Die Vorsitzende Richterin war laut Richter Julian Thüry kurzfristig erkrankt, und so übernahm er die zehnte Kammer am Dienstag. Er hatte schon im „Vorverfahren“ als Beisitzer teilgenommen. Im Lauf des Vormittags wurde über Rechtsnormen, das Bundes-Immissionsschutzgesetz und gar über arythmetrische Operationen gesprochen. Geklärt werden musste: Kommt das RP ohne Probleme an die Daten, wenn es diese anfordert? Herangezogen wurde auch ein Urteil des BGH zur Belastung mit Pflanzenschutzmitteln, wonach Behörden zur Freigabe der Daten verurteilt wurden.

Schützt das Regierungspräsidium Holcim?

Als die Sitzung unterbrochen werden sollte, weil sich die Beklagten besprechen wollten, warnte Siegfried Rall, zweiter Vorsitzender von NUZ: „Nicht dass die jetzt den Anwalt von Holcim anrufen! Es kann nicht sein, dass das RP eines der dreckigsten Unternehmen beschützt – zulasten der Bürger!“ Auf Ausrufe und empörte Gesten auch von den Zuhörern reagierte der Vorsitzende Richter sachlich. Mehrfach zu beobachten war, dass er Geduld mit der Behörde hatte, die meisten Einwürfe des Vereins oder dessen Anwalts dagegen sogleich mit einem Hinweis aufs „Programm“ quittiert wurden, durch das man noch durchkommen wolle.

Dagegen wehrte sich Anwalt Daniel Krummacher erfolgreich. Der Jurist nannte es von der Gegenseite eine Taktik, alles mit möglichst vielen Begriffen abstrakt zu gestalten, bis nichts Konkretes mehr da ist. Den NUZ-Verein interessieren konkret die halbstündlichen Emissionsmessdaten von 2018 und 2019.

Nur „Klassierberichte“ vorhanden

Dass dem RP lediglich zusammenfassende, so genannte Klassierberichte vorliegen, im RP für andere Firmen dagegen eine direkte Datenübertragung der Messdaten angeordnet ist, wunderte den Klägeranwalt. „Die technischen Voraussetzungen wären also vorhanden, aber der Anschluss ist nicht vollzogen?“ Dies bejahte RP-Vertreterin Dorothee Mäck-Schneider. Sie handle aber im Rahmen der allgemeinen Verwaltungspraxis. Die vielen Daten anzufordern und zu überprüfen, sei aus ihrer Sicht „unpraktikabel“.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, warum denn die Firma Holcim die Messdaten nicht an den Verein herausgibt, sagte Dr. Friedrich Wimmer, Leiter Ersatzstoffe bei Holcim, diese Daten seien zu komplex für Laien. Der Klägeranwalt hielt dem vor, auch Laien könnten sich Gutachten von Spezialisten zu komplexen Daten anfertigen lassen.

Tenor zum Urteil am Mittwoch

Am Schluss, nachdem das Gericht seine vorläufige Rechtsauffassung kundgetan hatte, nach der die Daten problemlos angefordert und herausgegeben werden können, waren Regierungsrat Michael Kipnis und Dorothee Mäck-Schneider, zuständig für Widersprüche beim RP Tübingen, eher kleinlaut. Anwalt Krummacher zeigte sich „sehr zufrieden. Wir werden mit unserem Anliegen voraussichtlich Gehör finden.“

Der „Tenor“ zum Urteil soll am heutigen Mittwoch (12. Juli) den beiden Parteien und auch der Presse und der Firma Holcim mitgeteilt werden, sagte der Richter. Das Urteil werde nach einer finalen Beratung des Gerichts bis in einigen Wochen ausgearbeitet, sagte Richter Thüry.

Die Herausgabe der Daten sehe die Firma Holcim eher entspannt, ließ Firmenvertreter Wimmer auf Anfrage wissen. „Wir müssen sowieso jede Überschreitung von Grenzwerten ans RP melden und steuern dann immer sofort nach, schauen nach, wo das Problem liegt.“ Überschreitungen könnten aus technischen Gründen oder „Prozess-Gründen“ vorkommen.

Edit am 12.Juli 2023: Das Urteil ist gefallen, hier die Details:

Recht auf Einsicht zur Verschmutzung

In §24 „Zugang zu Umweltinformationen“ des Umweltverwaltungsgesetzes Baden-Württembergs von 2014, das einer EU-Richtlinie folgt, heißt es im ersten Absatz: „Jede Person hat [...] Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle [...] verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.“

Laut Anwalt Daniel Krummacher (Dr. Kroll & Partner, Reutlingen) hat der Verein NUZ auch mit seiner Hilfe nicht verhindern können, dass dem Zementkraftwerk in Dotternhausen zur Energieerzeugung bis zu 100 Prozent Müll als sogenannter Ersatzbrennstoff genehmigt wurden (zuvor bis zu 60%). „Der Ausstoß an Schadstoffen ist aufgrund einer gesetzlichen Hintertür, die das RP akzeptiert hat, deutlich höher als bei Müllheizkraftwerken.“