Lkw-Kontrollen Balingen
: Polizeischüler stellen ungesichertes Gefahrgut fest

Am Donnerstag, 11. April, gab es in Balingen eine große LKW-Kontrolle von Polizisten und Polizeihochschülern. Sie fanden etliche Verstöße, von ungesicherter Ladung bis zu fehlenden Ruhezeiten der Fahrer.
Von
swp
Balingen
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Polizeikontrolle: ARCHIV - 21.04.2023, Bayern, Nürnberg: Ein Polizist zieht ein Fahrzeug mit seiner Kelle aus dem Verkehr. (zu dpa: ««Chauffeur» von Priester unter Drogeneinfluss am Steuer») Foto: Daniel Karmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Eine großangelegte Polizeikontrolle hatte es in Balingen auf Lastkraftwagen abgesehen (Symbolfoto).

Daniel Karmann/dpa

Die Verkehrspolizei Tübingen und Balingen hat am Donnerstag zusammen mit einem Lehrgang der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg auf dem Parkpatz einer Arena in der Straße Auf Stetten eine Kontollstelle mit dem Schwerpunkt Ladungssicherung durchgeführt. Unterstützt wurden die über 30 Polizeibeamten vom Technischen Hilfswerk.

In der Zeit von 9.30 Uhr bis 15 Uhr stellten die Spezialisten knapp 30 Lastwagen mit nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung fest, darunter befanden sich auch drei Fahrzeuge, die Gefahrgut transportierten. Bei zwölf Fahrern wurden Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt. Sie hatten die Lenkzeiten überschritten beziehungsweise die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten.

Zudem mussten die Beamten an zwölf Fahrzeugen weitere Verstöße feststellen, da die Lastwagen entweder überladen waren oder Mängel aufwiesen. Das Zugfahrzeug eines Holztransporters wies zum Beispiel immer noch die Mängel einer kürzlich durchgeführten Überprüfung auf.

Zu schwer und mangelhaft

Da das Gespann zudem zu schwer war, mussten die transportierten Holzstämme abgeladen und auf dem Parkplatz gelagert werden. Dem Fahrer wurde mit der Zugmaschine lediglich die Weiterfahrt bis zur nächsten Werkstatt gestattet. Ein Fahrer hatte keine erforderliche Fahrerlaubnis, ein anderer war ausgeschrieben. Die Kontrollen werden in Zukunft fortgesetzt, heißt es im Polizei.