Landtagswahl 2026: So können blinde und sehbehinderte Menschen am 8. März wählen gehen

Mit einer Wahlschablone können blinde und sehbehinderte Menschen am 8. März wählen.
Klaus-Dietmar Gabbert/dpa (Symbolbild)- Landtagswahl 2026: Barrierefrei wählen mit Stimmzettelschablone und Audio-CD
- Am 8. März können Blinde mit Schablone selbstständig im Wahllokal wählen
- Schablone: tastbare Erklärungen, Öffnungen passen über Ankreuzfelder
- Audio-CD erklärt und liest den Stimmzettel; auch online abrufbar
- Beantragung kostenlos telefonisch: (0761) 36122; Versand teils automatisch via Ämter
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Kleingedruckte Hinweise, enge Spalten, lange Textpassagen: Der Briefwahlzettel zur Landtagswahl ist für Menschen mit Sehbehinderung oft nur schwer oder gar nicht lesbar. Was, wenn Betroffene am 8. März ihren Stimmzettel im Wahllokal ausfüllen möchten? Selbstbestimmt, ganz ohne Hilfspersonal. Die Stadt Balingen informiert darüber auf der Homepage.
Wie funktioniert die Stimmzettelschablone?
Die Blinden- und Sehbehindertenverbände bieten die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an – und zwar kostenlos. Wie das funktioniert? Der Wahlberechtigte legt dabei zunächst die Stimmzettelschablone auf den Stimmzettel. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auch der Stimmzettel selbst verfügt oben rechts über eine entsprechende Markierung. Wird der Stimmzettel korrekt in die Schablone eingelegt, liegen die ausgesparten Öffnungen exakt über den Kreisen zum Ankreuzen.
Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erklärungen angebracht. Zusätzlich zu der Schablone gibt es eine Audio-CD. Darauf erklärt ein Sprecher den Stimmzettel und liest ihn vor. Auf der Website des Blindenverbands können die Audios ebenfalls angehört und heruntergeladen werden. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden.
Personen mit dem Merkzeichen „BL“ im Schwerbehindertenausweis, die Blindenhilfe durch die Stadt- und Landkreise beziehen, erhalten die Schablone mit Audio-CD automatisch zugesandt. Zur Einhaltung des Datenschutzes erfolgt der Versand über die zuständigen Städte und Landkreise.
Schablone beantragen
Der Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg empfiehlt Wählerinnen und Wählern mit Sehbeeinträchtigungen, sich frühzeitig über Möglichkeiten der barrierefreien Stimmabgabe zu informieren und die angebotenen Hilfsmittel zu nutzen. Ziel des Verbands ist es, eine selbstständige und gleichberechtigte Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen.
Wer selbst sehbehindert ist oder Personen kennt, die sich für das Angebot interessieren, kann die Schablone und die Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden telefonisch unter (0761) 36122 beantragen.

