über das Radfahren in der Fußgängerzone
: Verbote helfen wenig

In Balingens Fußgängerzone müssen Radfahrer nicht mehr absteigen. Das ist gut so.
Kommentar von
Peter Kiedaisch
Balingen
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Die Fußgängerzone in Balingen. Jetzt ist Radfahren wieder erlaubt.

Peter Kiedaisch

Vielleicht waren die Diskussionen im Technischen Ausschuss und im Gemeinderat gar nicht notwendig. Ob in der Fußgängerzone mit dem Rad gefahren werden darf, sollte (Jahrzehnte nach Einführung der ersten autofreien Bereiche) keine große Sache sein. Radfahrern vergeht spätestens dann die Lust am Radeln, wenn sie ständig abbremsen und ausweichen müssen. Wenn also viele Fußgänger unterwegs sind. Wenn das aber nicht der Fall ist, warum sollten sie absteigen und schieben? Sie sind ja gerade deswegen mit dem Rad unterwegs, um schnell voranzukommen, ohne aber das Auto nehmen zu müssen. Klar, es kann immer etwas passieren, aber das betrifft sämtliche Lebensbereiche, und gegen Idioten ist nun mal kein Kraut gewachsen. Was würde ein Verbot bringen? Nichts. Es sei denn, Polizei oder, sofern dazu ermächtigt, der Gemeindevollzugsdienst würde dort patrouillieren wie Wachsoldaten im Umfeld einer atomar bestückten Alarmrotte der Luftwaffe. Das braucht es nicht, zumal es Städte gibt, die mit sogenannten Shared Spaces beste Erfahrungen machen. Das sind Bereiche, die für Fußgänger, Radfahrer, E–Scooter und Kraftfahrzeuge zugänglich sind, aber ganz ohne Regeln, ohne Vorfahrt, ohne Rotlicht. Alle passen aufeinander auf. Und ja, das funktioniert. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt niemals den gesunden Menschenverstand.