Schwere räuberische Erpressung
: Landgericht Hechingen verurteilt 21-Jährigen zu vier Jahren und acht Monaten

Ein 21-Jähriger hatte mit vier Freunden einem Mann in Ebingen aufgelauert, ihn mit einer Metallstange bedroht und bestohlen. Es war nicht seine erste Straftat.
Von
Rena Weiss
Balingen/Albstadt
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Die Liste der Straftaten, für die ein 21-Jähriger diese Woche vor dem Landgericht in Hechingen verurteilt wurde, ist lang.⇥

dpa/David-Wolfgang Ebener

Besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub, gefährliche Körperverletzung, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht und Sachbeschädigung – die Liste der Straftaten, für die ein 21-Jähriger angeklagt wurde, ist lang, umfasst dabei nicht mal alle, die der Mann in seinem noch kurzen Leben begangen hat.

21 Jahre, damit gilt man in Deutschland längst als volljährig, trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Hechinger Landgericht die Jugendstrafe und das Gericht folgte, in dem nun gesprochenen Urteil. Verurteilt wird der 21-Jährige zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und acht Monaten.

Jugendstrafrecht, oder nicht?

Relevant sei für Richter Volker Schwarz dabei gewesen, ob bei dem in Balingen geborenen Täter eine Reifeverzögerung vorhanden ist oder eine abgeschlossene Fehlentwicklung. Denn bei letzterem sei eine Rehabilitierung durch entsprechende Maßnahmen kaum noch erfolgreich. Dann würde er, so Richter Schwarz, von Straftat zu Straftat und von Gefängnisaufenthalt zu Gefängnisaufenthalt leben. „Wenn sie nichts ändern, wird es schwer für sie, aus diesem Kreislauf zu entkommen“, sprach er mahnende Worte.

Letztlich bleibt die Hoffnung und das Vertrauen ins Rechtssystem, dass der 21-Jährige im Rahmen seiner Haftzeit sein Reifedefizit aufarbeiten kann. Ein Gutachter erklärte, dass bereits in jungen Jahren zu erkennen war, dass der in Ebingen groß gewordene Mann schnell frustriert ist und kein Durchhaltevermögen hat. „Sie können sich auf intensiv pädagogische Maßnahmen nicht einlassen“, sagt Schwarz. So brach er beispielsweise drei Drogentherapien ab.

Keine Entziehungsanstalt

Eine Entziehungsanstalt komme daher nicht infrage. Das habe laut Richter Schwarz noch einen weiteren Grund. Diese Einrichtungen seien vor allem für Personen vorgesehen, deren Sucht sie nicht anders handeln lässt. Bei denen ein Leidensdruck herrscht. Richter Schwarz vermutet bei dem 21-Jährigen Kokain eher als Teil eines Lebensstils, der von den falschen Freunden ebenfalls zelebriert wird. Diese vermeintlichen Freunde verleiten den Mann zusätzlich dazu, stolz auf seine Taten zu sein. Nur in diesem Umfeld fühle er sich, als ob er seinen „Mann stehen“ kann, wie es Schwarz formuliert.

„Ihren Mann gestanden, haben sie noch nie gemacht.“ Das soll ihm mit Arbeit gelingen. Arbeit, die ihn nach seiner Haftzeit ermöglicht, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Deshalb auch die Dauer der Strafe von vier Jahren und acht Monaten. Damit sei Zeit, nötige Erziehungsmaßnahmen zu ermöglichen, erklärt der Richter. Damit liegt das Urteil knapp unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten fünf Jahren und knapp über denen von Rechtsanwalt Carsten Kühn geforderten vier Jahren. Kühn hatte zusätzlich eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert. Der Hauptangeklagte selbst hatte auf eine Therapie mit Wiedereingliederung gehofft.

Richter Volker Schwarz hofft, dass er in seiner Haftzeit Empathie lernt. „Sie sollten bedenken, was die Taten mit ihren Opfern machen.“ Gerade beim Jugendgericht sei nach der Corona-Pandemie vermehrt ein Mangel an Empathie bei jungen Männern festzustellen. Doch genau das benötigt der 21-Jährige, um künftig ein straffreies Leben mit der Gesellschaft zu führen.

Die Straftaten im Überblick

Im April 2022 hat der Hauptangeklagte gemeinsam mit mindestens vier weiteren Freunden einem jungen Mann im Parkhaus am Busbahnhof in Ebingen aufgelauert, diesen mit einer etwa 40 Zentimeter langen Metallstange bedroht und auf diese Weise dessen Smartphone, seinen Geldbeutel mit etwa 250 Euro Bargeld, 20 Gramm Marihuana im Wert von 200 Euro sowie die EC-Karte erbeutet. Während vier Kumpane das Opfer festhielten, hob der fünfte am Geldautomaten in der Marktstraße mit der erpressten Geheimnummer Geld ab. Statt der erhofften 1000 Euro, konnte man nur auf den Restbestand des Kontos in Höhe von 420 Euro zurückgreifen.

Im Dezember 2022 wurde er in Lindau erwischt, als er 36 Gramm Kokain mit sich führte. Eine dritte Straftat wird dem 21-Jährigen zur Last gelegt. Diese hat sich im Mai in Balingen ereignet. Dort soll er einen Mann mit einer neun Zentimeter langen Klinge lebensgefährlich verletzt haben. Heikel ist dabei, dass der Angeklagte aufgrund verschiedener schwerer Straftaten unter Führungsaufsicht gestellt war und als Auflage keinerlei Waffen mit sich führen durfte.

Außerdem hat er mit einem 22-Jährigen versucht, aus der Zwei-Personen-Zelle im Hechinger Gefängnis zu fliehen. Mit Zahnbürsten und Rasierklingen wollten sie sich über die Zimmerdecke einen Weg in die Freiheit bahnen. Der Versuch ist kläglich gescheitert, weshalb bei der Aufzählung der Anklagepunkte noch der Punkt „Sachbeschädigung“ mitaufgenommen ist. Der Nebenangeklagte, der 22-Jährige, wurde dafür zu vier Monaten verurteilt. Auch er hat eine lange Vorstrafenliste.