Flüchtlingsunterkünfte im Zollernalbkreis
: Jetzt handelt das Landratsamt – Kreissporthalle Albstadt wird vorübergehende Ankunftsstation

Das Landratsamt Zollernalbkreis macht seine Ankündigung wahr und wandelt die erste Kreissporthalle in eine vorübergehende Flüchtlingsunterkunft um. Es trifft die Halle in Albstadt-Ebingen.
Von
swp
Albstadt
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Die Kreissporthalle in Albstadt-Ebingen wird vorübergehende Flüchtlingsunterkunft.

Landratsamt Zollernalbkreis

„Angesichts steigender Zuweisungszahlen und mangels Alternativen muss das Landratsamt Zollernalbkreis für die Aufnahme von geflüchteten Menschen erstmals auf eine Sporthalle zurückgreifen.“ So heißt es in einer Pressemitteilung der Kreisbehörde vom Dienstagnachmittag. Im Streit um die Weigerung der Stadt Burladingen, das „Lamm“ in Killer als Flüchtlingsunterkunft zu akzeptieren, hatte das Landratsamt die Umwidmung von Sporthallen als „ultima ratio“ ins Spiel gebracht.

Platz für bis zu 100 Geflüchtete

Vorübergehend und zunächst befristet bis Frühjahr 2024 wird nun ab Anfang November die Kreissporthalle in Albstadt-Ebingen genutzt. Bis zu 100 Geflüchtete sollen dort in der Ankunftsstation unterkommen, bis für sie Platz in anderen Liegenschaften gefunden ist. Die Einrichtung der Halle als temporäre Unterkunft erfolge in den Herbstferien, informiert das Landratsamt. Für die Zeit des Betriebs wird ein Sicherheitsunternehmen beauftragt, das rund um die Uhr vor Ort präsent ist.

„Wir werden die Kreissporthalle nur übergangsweise als Flüchtlingsunterkunft nutzen. Wir tun alles, um für die Unterbringung geeignete Gebäude im Landkreis zu finden und bezugsfertig zu machen, damit die Halle schnellstmöglich wieder für die Schulen und den Vereinssport frei wird“, erklärt Landrat Günther-Martin Pauli. Die Stadt Albstadt und die Landkreisverwaltung stünden dabei im engen Austausch.

Die umliegenden Städte und Gemeinden hätten Hilfe und Unterstützung zugesagt, damit Sportunterricht und Übungseinheiten weiter stattfinden können. „Für diese interkommunale Solidarität sind wir sehr dankbar“, so Landrat Pauli.

OB Tralmer appelliert an den Bund

Albstadts Oberbürgermeister Roland Tralmer erklärt dazu: „Das aktuelle Problem ist nicht hausgemacht. Wir schließen uns hier den dringenden Appellen der Kommunen an, den Zustrom an Flüchtlingen auf Bundesebene zu begrenzen. Die Leidtragenden sind die Kommunen, die Schulen und die Vereine. Dies stellt auf Dauer einen untragbaren Zustand dar. Albstadt als größte Kommune im Landkreis kann sich der Lösung der derzeitigen Herausforderungen nicht vollständig verschließen. Nichtsdestotrotz legen wir größten Wert auf die Umsetzung des zugesagten Sicherheitskonzeptes und werden dessen Einhaltung strikt überwachen. Zudem nehmen wir Landrat Günther-Martin Pauli beim Wort, dass die Umnutzung der Kreissporthalle in Albstadt zur temporären Unterbringung der Flüchtlinge zeitlich bis zum Frühjahr 2024 begrenzt ist.“

Die Kapazitäten des Landkreises sind erschöpft

Die Nutzung der Kreissporthalle ist notwendig, weil die vorhandenen Unterbringungskapazitäten der Vorläufigen Unterbringung in der Zuständigkeit des Landkreises erschöpft und weitere Verdichtungen in den 22 Bestandsimmobilien nicht mehr möglich sind. Gleichzeitig steigt die Zahl der geflüchteten Menschen, die dem Zollernalbkreis zugewiesen werden. Im September konnten von zugewiesenen 82 Asylbewerbern lediglich 40 aufgenommen werden, im Oktober von 113 nur 31. Damit erhöht sich die Quote neben den steigenden Zugangszahlen noch zusätzlich in den nächsten Monaten.

300 Asylbewerber müssen bis Jahresende 2023 untergebracht werden

Die Landkreisverwaltung geht davon aus, bis Jahresende 2023 Kapazitäten für 300 Asylbewerber, gegebenenfalls mehr, aufbauen zu müssen. So kurzfristig wie notwendig stehen dafür keine Gebäude mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung. Mittelfristig verfügbar sind Bestandsimmobilien, „außerdem werden Wohncontainer zum Einsatz kommen“, kündigt das Landratsamt an.

Landkreis sucht weiter Gewerbeimmobilien und Grundstücke für Container

Der Landkreis ist weiterhin auf der Suche nach Immobilien zum Kauf oder zur Miete mit einer Kapazität von mindestens 20 Plätzen – etwa ehemalige Gasthöfe, Hotels und Pflegeeinrichtungen; auch Gewerbeimmobilien sind denkbar. Gleichermaßen interessant sind Grundstücke, auf denen das Aufstellen von Wohnmodulen möglich ist. Geeignete Unterkünfte können per E-Mail an fluechtlinge@zollernalbkreis.de gemeldet werden.