
Bordellartiger Betrieb in Balingen: Prostitution im Wohngebiet?
Darf eine Wohnung in Weilstetten als „bordellartiger Betrieb“ genutzt werden? Ein entsprechender Antrag brachte das Thema auf die Tagesordnung des Technischen Ausschusses.

Bei der Unteren Baurechtsbehörde der Stadt Balingen wurde eine Nutzungsänderung für eine Wohnung beantragt. Dabei handelt es sich um einen „bordellartigen Betrieb.“ (Symbolfoto)
Patrick Seeger/dpa