Sechs tote Schwäne sind in Kirchentellinsfurt und Tübingen-Lustnau ein Problem. Die Tiere starben an einem Influenzavirus. Es sind die ersten Fälle der Geflügelpest in Baden-Württemberg, seit es nun schon seit mehreren Monaten in Deutschland immer wieder zu lokalen Ausbrüchen kommt, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt. Die Fundorte im Landkreis Tübingen liegen zwar nicht unmittelbar an der Grenze zum Zollernalbkreis. Trotzdem schätzt das Landratsamt in Balingen die Gefahr der Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest, umgangssprachlich als Vogelgrippe bezeichnet, als derzeit hoch ein.
„Durch die jahreszeitliche Wanderung der Zugvögel gelangen regelmäßig neue Erreger nach Deutschland und Europa“, teilt Steffen Maier, Pressesprecher des Landratsamtes, auf Anfrage mit. „Eine große Gefahr der Einschleppung von Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände besteht durch Wildvögel, insbesondere freilebendes Wassergeflügel und Greifvögel.“ Von Singvögeln und Tauben gehe derzeit nur ein geringes Risiko der Übertragung aus.
Geflügelpest: Was die Vogelgrippe auslöst
Ausgelöst wird die Krankheit durch die hochpathogenen aviären Influenza Viren H5. Pathogen bedeutet krankheitserregend, aviär steht für „auf Vögel bezogen“. Die Viren wurden bei den Schwänen im LK Tübingen vom Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, festgestellt. Das Tübinger Landratsamt hat daraufhin Schutzmaßnahmen beschlossen, beispielsweise eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel. Von solchen amtlichen Maßnahmen ist der Zollernalbkreis nicht betroffen. Auch eine verstärkte Überwachung oder ein spezielles Monitoring für Geflügelbestände gebe es trotz der Funde in Tübingen nicht, so Maier. Im Zollernalbkreis gelte bereits seit Mitte November die Pflicht, dass Geflügel beziehungsweise gehaltene Vögel im Reisegewerbe, also im mobilen Geflügelhandel, längstens vier Tage vor dem Verbringen aus dem Herkunftsbestand tierärztlich untersucht werden. Bei Enten und Gänsen müssen zusätzlich virologische Laboruntersuchungen durchgeführt werden, heißt es aus dem Landratsamt.
Keine Maßnahmen im Zollernalbkreis nach Geflügelpest in Tübingen
Auch Matthias Hölle vom Steinefurthof in Geislingen-Binsdorf ist unbesorgt, wenn es um den Zollernalbkreis geht. „Es ist auf keinen Fall Panikmache angesagt“, sagt der Landwirt. Auf dem Steinefurthof werden 30 000 Hühner bewirtschaftet. „Wir halten unsere Hygienemaßnahmen und die Regeln ein.“ Wer in den Stall zu den Tieren geht, muss die Kleidung inklusive Schuhe wechseln. „Damit man nichts in den Stall reinträgt“, sagt Hölle. Ein Risiko gibt es aber immer, wenn man wie Hölle einen Freilandstall hat. Wenn Wildvögel über die Wiese fliegen und beispielsweise ihren Kot abwerfen, kann das Geflügel damit draußen in Kontakt kommen und es in den Stall reintragen. „Da kann man dann nichts machen“, sagt Hölle. „Aber wir passen sehr gut auf.“
Zu Schutzkleidung rät auch das Landratsamt. Außerdem sollten Halter darauf achten, dass die Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Das Futter und der Einstreu sollten geschützt gelagert werden, es sollte keine offenen Tränke und Futtereinrichtungen im Auslauf geben. Die Ställe müssten stets sauber sein, die Tiere regelmäßig geimpft werden.
Registrierung beim Landratsamt in Balingen
Wer im Zollernalbkreis Geflügel halten möchte, muss das beim Landratsamt angeben – unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Hühnerstall oder einen Geflügelhof handelt. „Erfahrungsgemäß gibt es eine entsprechende Dunkelziffer von nicht registrierten kleinen privaten Tierhaltungen“, sagt Landratsamts-Sprecher Maier. Wer darüber nachdenkt, privat Geflügel zu halten, sollte neben der Registrierung beim Landratsamt vor allem auf eines achten: „Wichtig ist, dass Hobbyhalter und kleine Hühnerhalter nichts von fliegenden Händlern kaufen“, sagt Landwirt Hölle. Fliegende Händler in der Geflügelwirtschaft sind Verkäufer, die aus verschiedenen Orten kommen und die Tiere aus dem LKW heraus verkaufen. Oft haben diese für das Geflügel keine Papiere, die Tiere sind auch meist ungeimpft. Zu kontrollieren, dass es solche Verkäufe nicht gibt, ist schwierig.
Was auch wichtig ist: Ausreichend Platz im Stall. „Viele Halter haben keinen großen Stall und lassen die Tiere deswegen springen“, sagt Hölle. Draußen besteht eben die Gefahr, mit Viren in Kontakt zu kommen. „Die Tierhalter sollten ihre Bestände genau beobachten und sich bei Auffälligkeiten wie plötzlichem Einbruch der Legeleistung, der Futteraufnahme sowie dem Verenden von mehreren Tieren in kurzer Zeit an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz wenden“, sagt Steffen Maier. Weitere Krankheitssymptome sind Fieber, Schwäche und Atemnot.