Angemeldet oder nicht?
: Was es mit dem Feuerwerk in Balingen am Dienstagabend auf sich hat

Minutenlang und pausenlos knallten am Dienstagabend (16.09.) zahllose Feuerwerkskörper über den Balinger Dächern. Was hat es damit auf sich?
Von
Lea Irion
Balingen
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Pyro Games: ARCHIV - 04.08.2018, Baden-Württemberg, Cleebronn: Zuschauer genießen das Feuerwerk bei den Pyro Games.  (zu dpa: ««Pyro Games» - Feuerwerk-Wettbewerb in Brandenburg») Foto: Christoph Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Silvester war zum Glück noch nicht – aber am Dienstagabend hätte man das Gefühl in Balingen bekommen können. (Symbolfoto)

Christoph Schmidt/dpa
  • Am Dienstagabend gab es ein 15-minütiges Feuerwerk in Balingen ab 22.15 Uhr.
  • Das Feuerwerk war ordnungsgemäß angemeldet und von einem Pyrotechniker durchgeführt.
  • Laut Stadtverwaltung war ein „gewerblicher Anlass“ der Grund für die Aktion.
  • Pyrotechniker benötigen keine Abschussgenehmigung, sondern müssen nur Anzeige erstatten.
  • Einige Bürger fühlten sich gestört, andere freuten sich über die Show.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Dienstagabend hielt ein Feuerwerk von beeindruckender Größe die Bürgerinnen und Bürger in Balingen wach. Eine Viertelstunde lang gab es das Spektakel ab circa 22.15 Uhr am Himmel zu bestaunen – oder zu verfluchen. Während die einen von einer netten Abendeinlage an einem Dienstag sprachen, beschwerten sich wiederum andere über „Rücksichtslosigkeit“ und fragten sich, warum denn die Polizei nicht eingriff. Doch die Antwort darauf ist simpel.

Angemeldetes Feuerwerk

„Angemeldet“ sei das Feuerwerk nämlich sehr wohl gewesen – entgegen mancher Gerüchte in einschlägigen Gruppen auf Facebook. So war es zumindest noch am Dienstagabend per Anruf bei der Polizei zu erfahren. Mehr Details wiederum ergeben sich aus einer Nachfrage beim Rathaus selbst: ein Pyrotechniker sei am Werk gewesen.

„Das Feuerwerk wurde von einem Pyrotechniker bei der Stadt vorschriftsgemäß angezeigt“, erklärt Pressesprecher Dennis Schmidt auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE. „Pyrotechniker bedürfen keiner Abschussgenehmigung, sondern müssen das Feuerwerk anzeigen“, so Schmidt weiter. Es sei anlässlich eines „gewerblichen Anlasses“ gezündet worden.