
Arbeitsgericht Crailsheim: Würth-Betriebsratswahl ist ungültig
Die Kläger waren vor Gericht erfolgreich. Zwar liefen viele Vorwürfe ins Leere, doch die Nummern auf den Wahlumschlägen konnten einen falschen Eindruck erwecken, so die Richterin.

Vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim wurde am Mittwoch die Wahlanfechtungsklage zur Betriebsratswahl vom 9. Oktober 2019 bei der AWKG verhandelt.⇥
Christian Gleichauf