Wegen Trockenheit
: Wasserentnahme aus Gewässern im Zollernalbkreis untersagt – was jetzt gilt

Der Zollernalbkreis erlässt im Verbund mit seinen Nachbarkreisen umfassende Beschränkungen für die Wasserentnahme. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. September 2025.
Von
swp
Zollernalbkreis
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Durch Trockenheit und hohe Temperaturen hat sich eine Niedrigwasserlage entwickelt.

Durch Trockenheit und hohe Temperaturen hat sich eine Niedrigwasserlage entwickelt.

Landratsamt Zollernalbkreis
  • Wasserentnahme aus Gewässern im Zollernalbkreis bis 30. September 2025 untersagt.
  • Verbot betrifft Schöpfen, Pumpen und private Nutzung – Ausnahmen nur auf Antrag.
  • Trockenheit und Hitze führen zu Niedrigwasser, hohen Temperaturen und Sauerstoffmangel.
  • Ökosysteme in Flüssen, Bächen und Seen stark gefährdet – keine Besserung in Sicht.
  • Bürger*innen sollen Trinkwasser sparsam nutzen – Infos beim Niedrigwasserzentrum BW.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts auf ein Minimum zu begrenzen und die Gewässerökologie zu schützen, hat das Landratsamt Zollernalbkreis zusammen mit dem Schwarzwald-Baar-Kreis sowie den Landkreisen Sigmaringen und Tuttlingen eine Allgemeinverfügung erlassen, die Wasserentnahmen aus öffentlichen oberirdischen Gewässern einschränkt oder untersagt. Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. September 2025.

Das ist untersagt

Untersagt ist der wasserrechtliche Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern. So etwa das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Land- und die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden bis zum Außerkraftsetzen der Allgemeinverfügung widerrufen. Auf Antrag kann die Wasserbehörde Ausnahmen erteilen (Kontakt: umweltamt@zollernalbkreis.de).

Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen hat sich in den Gewässern eine ausgeprägte Niedrigwasserlage entwickelt. Die unterdurchschnittlichen Niederschläge der vergangenen Monate haben zu niedrigen Grundwasserständen und geringen Abflüssen in den Fließgewässern geführt.

Hohe Wassertemperaturen

Zusammen mit der Hitze der letzten Wochen sorgt dies für hohe Wassertemperaturen und geringe Sauerstoffgehalte in Flüssen, Bächen und Seen. Diese Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf die Ökosysteme der Gewässer haben. In den kommenden Wochen ist keine grundlegende Verbesserung der Situation zu erwarten. Die Landkreise appellieren an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, die verfügbaren Wasserressourcen, insbesondere Trinkwasser, sparsam zu nutzen und die geltenden Regelungen zu beachten.

Die Allgemeinverfügung über das Verbot der Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern im Zollernalbkreis ist hier und auf der Homepage des Zollernalbkreises abrufbar. Aktuelle Informationen zur Niedrigwassersituation sind jederzeit über das Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) verfügbar.