Versuchter Mord in Harthausen
: Gericht verurteilt Täter zu fünf Jahren Haft

Der 24-jährige Angeklagte wird wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Er hatte im Juni den vermeintlichen Partner seiner Ex-Freundin mit einem Messer angegriffen.
Von
Alexander Reimer
Hechingen/Winterlingen
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Landgericht Hechingen

Das Landgericht Hechingen fällte am Donnerstag sein Urteil.

Silas Stein/dpa
  • Der 24-Jährige wurde wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt.
  • Tat: Messerangriff auf neuen Partner seiner Ex-Freundin im Juni.
  • Opfer lebensgefährlich verletzt, überlebte dank Notoperation.
  • Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Haft, sah Mordmerkmale gegeben.
  • Verteidigung plädierte auf versuchten Totschlag, verminderte Schuldfähigkeit.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Opfer wurde bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt und musste per Hubschrauber in eine Klinik geflogen werden. Eine Notoperation rettete ihm das Leben. Das Messer drang in seine Lunge ein und beschädigte zwei Gefäße. Der Grund für die Tat: Bei dem heute 22-jährigen Opfer soll es sich um den neuen Partner der Ex-Freundin des Angeklagten gehandelt haben. Sie hatte sich kurz zuvor vom 24-Jährigen getrennt.

Das Urteil hätte eigentlich schon am dritten Verhandlungstag fallen sollen. Doch aufgrund eines medizinischen Notfalls wurde der Prozess am Montag abgebrochen werden. Am Donnerstag wurde die Verhandlung fortgesetzt.

Keine Heimtücke?

Da die Beweisaufnahme schon abgeschlossen und alle Zeugen und Gutachter an den vorangegangenen Verhandlungstagen befragt wurden, startete der letzte Verhandlungstag mit dem Plädoyer des Staatsanwalts. Für ihn lag der Fall klar auf der Hand: Bei dem Messerangriff am 15. Juni in Harthausen handelte es sich aus seiner Sicht um versuchten Mord. Er forderte für den Angeklagten acht Jahre Haft, wie die Pressestelle des Landgerichts Hechingen auf Nachfrage mitteilt. Die Staatsanwaltschaft sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe in dem Fall als gegeben an.

Die Verteidigung sah das anders und plädierte hingegen für eine Haftzeit unter fünf Jahren. Es habe sich um versuchten Totschlag und nicht um Mord gehandelt, da aus Sicht der Verteidigung die genannten Mordmerkmale eben nicht gegeben seien. Zudem ging die Verteidigung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus und begründete dies mit der Depression und emotionalen Instabilität des Angeklagten.

Erinnerungslücken schließen

Das Gericht entschied hingegen auf versuchten Mord in Tateinheit mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung. Der 24-jährige Angeklagte wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung kann allerdings noch Rechtsmittel einlegen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte zeigte sich während der Verhandlung weitestgehend geständig, doch was die Tat an sich anging, verwies er immer wieder darauf, dass er sich nicht erinnern könne. Bereits am dritten Verhandlungstag wurde deutlich, dass Richter und Staatsanwaltschaft diese Erinnerungslücke nicht für glaubhaft hielten. In seinem Plädoyer richtete der Staatsanwalt noch einige Worte an den Angeklagten: Er solle die Zeit in der Haft nutzen, diese Erinnerungslücke zu schließen und die Tat aufzuarbeiten.