Steuerbetrug in Albstadt: Gastronomen zu jeweils einem Jahr auf Bewährung verurteilt

Steuerfahnder beschlagnahmten unter anderem die Kassenbeläge der Gastronomen sowie die Buchhaltungsunterlagen, sofern vorhanden.⇥
Symbolfoto: dpa/Silas SteinEiner der wohl bekanntesten Fälle von Steuerhinterziehung ist der von Uli Hoeneß. Der langjährige Präsident des FC Bayern München wurde 2014 vom Landgericht München verurteilt worden, rund 28,5 Millionen Euro Steuer hinterzogen zu haben. Um eine solch hohe Summe drehte es sich am Mittwochmorgen beim Hechinger Amtsgericht zwar nicht, dennoch handle es sich um ein seltenes Steuerstrafverfahren, betonte Richter Ernst Wührl.
Fast 574 000 Euro veruntreut
Angeklagt waren eine 37-Jährige und ein 41-Jähriger, die von 2014 bis 2017 einen Gastronomiebetrieb in Albstadt betrieben haben und in diesem Zeitraum „Steuern in großem Ausmaß verkürzt“ haben sollen (wir berichteten). Insgesamt soll es um rund 573 500 Euro in 27 Fällen gehen. Die Steuerschuld hatte das Paar bereits aufgrund eines vorangegangenen Verfahrens des Finanzgerichts beglichen. Am Amtsgericht ging es allerdings um das zivile Strafmaß, das sich anhand der Schadensschätzung bemessen kann. Doch darüber waren sich die Staatsanwaltschaft und die Rechtsvertreter der Angeklagten nicht einig.
Denn die Buch- und Kassenführung der beiden Gastronomen wiesen Lücken auf, waren fehlerhaft oder teilweise gar nicht vorhanden, erklärte die zuständige Steuerfahnderin des Finanzamts Balingen. Bei der Untersuchung kam zudem heraus, dass eine Kasse genutzt wurde mit einem integriertem Manipulationsprogramm. Das alles führte dazu, dass die Steuerfahnder die Umsätze des Gastronomiebetriebs anhand des Getränkeverkaufs schätzen mussten. Für 2017 gab es diesbezüglich nämlich eine Einkaufsliste. Anhand dieser Berechnungen und Schätzungen konnten die Steuerfahnder einen Getränke-Nettoumsatz errechnen.
Die Steuerfahnder konnten nur schätzen
Allerdings fehlen dann noch die Umsätze durch verkaufte Speisen. Laut Bundesfinanzhof könne anhand des Getränkeumsatzes mit einem „30 zu 70“-Modell die Speisenumsätze errechnet werden. Die Staatsanwaltschaft nahm diese Schätzungen als Grundlage für ihre Strafforderung und forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monate bei der Angeklagten sowie ein Jahr und drei Monate beim Angeklagten. „Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung wurden verletzt“, erklärt die Staatsanwältin zu Beginn ihres Plädoyers.
Da beide die Steuerhinterziehung eingestanden, ihre Steuerschuld anhand des Beschlusses des Finanzgerichts bereits beglichen und beide ein stabiles Umfeld haben, erklärt sich die Staatsanwaltschaft einverstanden, diese geforderte Strafe auf Bewährung auszusetzen. An diese Bewährung sind Bedingungen geknüpft: Die Staatsanwaltschaft fordert von der 37-Jährigen 150 Arbeitsstunden und der 41-Jährige soll eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro bezahlen.
Für die Rechtsanwälte Carina Thoma und Florian Majer ist die Schätzung der Steuerfahnder nicht so plausibel, wie sie die Staatsanwaltschaft darstellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Zahlen stimmen können, reicht nicht aus, so Majer. Das Gericht müsse überzeugt sein, dass diese Werte die Realität abbilden. Schon das Finanzgericht ging von anderen Werten aus. Auch die 30/70-Schätzungsgrundlage basiere nicht auf Tatsachen und müsse im Einzelfall geprüft werden. Das Finanzamt geht von einem Rohgewinn von 235 Prozent aus. Diese Schuld haben die beiden komplett beglichen, so Majer. Und das obwohl die 37-Jährige durch ihre beiden Kinder seit 2017 nicht mehr arbeitet und der Mann erst seit vergangenem Jahr wieder eine Anstellung hat. Die beiden Rechtsanwälte sind überzeugt, dass eine Geldstrafe ausreicht. Majer fordert für seine Mandantin 520 Tagessätze und Thoma für ihren Mandanten 260 Tagessätze zu je 50 Euro.
Strafe zur Bewährung
Das Gericht folgte den Berechnungen und Schätzungen der Steuerfahnder. „Wir sind der Meinung, das sind hinreichende Grundlagen für die Schadensschätzung“, erläuterte Wührl. Er erinnerte an den Grund für die Gerichtsverhandlung und die Schätzungen des Finanzamtes: „Wir gehen davon aus, dass die Angeklagten über Jahre hinweg mit ihrem Kassensystem gezielt Steuern hinterzogen haben.“ Das zeige eine gewisse kriminelle Energie. Deswegen folgte das Gericht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Angeklagte zu einem Jahr und zehn Monaten, wovon vier Monate bereits als vollstreckt gelten. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr und drei Monate verurteilt. Hier gelten drei Monate als verbüßt. Beide Strafen sind zur Bewährung ausgesetzt. Diese dauert jeweils drei Jahre. Die 37-Jährige muss zudem bis 1. Juni 2025 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und der 41-Jährige 3000 Euro (30 Tagessätze zu je 100 Euro) an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Das Gericht folgte den Berechnungen und Schätzungen der Steuerfahnder. „Wir sind der Meinung, das sind hinreichende Grundlagen für die Schadensschätzung“, erläuterte Wührl. Er erinnerte an den Grund für die Gerichtsverhandlung und die Schätzungen des Finanzamtes: „Wir gehen davon aus, dass die Angeklagten über Jahre hinweg mit ihrem Kassensystem Steuern hinterzogen haben.“ Das zeige eine gewisse kriminelle Energie. Deswegen folgte das Gericht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Angeklagte zu einem Jahr und zehn Monaten, wovon vier Monate bereits als vollstreckt gelten. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr und drei Monate verurteilt. Hier gelten drei Monate als verbüßt.
Beide Strafen sind zur Bewährung ausgesetzt. Diese dauert jeweils drei Jahre. Die 37-Jährige muss zudem bis 1. Juni 2025 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und der 41-Jährige 3000 Euro (30 Tagessätze je 100 Euro) an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
