SWP+SWP+Stalking-Prozess
: Haftstrafe für üble Beleidigungen

Obwohl der 41-jährige Angeklagte aus Bisingen bestritt, die abschätzigen und bedrohlichen Nachrichten verschickt zu haben, wurde er am Mittwoch zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
Von
Vera Bender
Zollernalbkreis
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Die Fälle von dubiosen Telefonanrufen nehmen zu. Auf keinen Fall sollten persönliche Informationen am Telefon preisgegeben werden.

ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht vom 3. Juni 2022: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor derzeit grassierenden Spoofing-Anrufen mit der eigenen Behördenrufnummer - und rät Betroffenen sofort aufzulegen. Auf keinen Fall sollten persönliche Informationen am Telefon preisgegeben werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Per Smartphone hat der Angeklagte eine Frau, mit der er eine Beziehung eingehen wollte, regelrecht terrorisiert, beleidigt und bedroht, nachdem sie keine gemeinsame Zukunft mit ihm aufbauen wollte. Jetzt ist er verurteilt worden.

Christin Klose/dpa