
Sexueller Kindesmissbrauch: Rückfälliger Straftäter muss wieder hinter Gitter
Ein 31-Jähriger musste sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen ohne Körperkontakt verantworten. Da er einschlägig vorbestraft ist, muss er ein Jahr und vier Monate in Haft.

In Fußfesseln wurde der 31-jährige Angeklagte in den Gerichtssaal geführt. Er sitzt seit Februar in Untersuchungshaft. Nicht zuletzt, weil er einschlägig vorbestraft ist. (Symbolfoto)
Daniel Karmann/dpa