Polizei klärt auf: Mehr als 100 Gaffer bei Brand in Albstadt – welche Regeln gelten

Ein Großeinsatz in der Ebinger Innenstadt beschäftigte die Feuerwehr über mehrere Stunden.
Jannik Nölke- Gaffer blockierten in Albstadt bei einem Wohnhausbrand die Rettungswege und filmten Betroffene.
- Polizei zählte zeitweise bis zu 100 Schaulustige – 40 Platzverweise, ein Smartphone beschlagnahmt.
- Filmen von Opfern, Verletzten oder Verstorbenen ist verboten und kann strafbar sein.
- Einsatzkräfte dürfen aus sicherer Distanz im öffentlichen Raum fotografiert werden, Porträts nicht.
- Erlaubt sind Übersichtsbilder ohne Opfer, Kennzeichen und Gesichter Unbeteiligter sollten verpixelt sein.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Donnerstag, 16. Juli, gegen 17 Uhr. In der Ebinger Innenstadt brennt ein Wohnhaus. Gaffer halten sich nicht zurück, behindern sogar Einsatzkräfte bei deren Arbeit. Handys werden gezückt, Fotos geschossen, es wird gefilmt. Die Bilanz: „Wir hatten beim Einsatz zeitweise bis zu 100 Schaulustige“, erklärte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen unserer Redaktion auf Anfrage.
Die Störungen gingen so weit, dass gleich zu Beginn des Einsatzes an rund zehn Personen Platzverweise erteilt wurden. Die Anfahrtswege der Rettungskräfte mussten freigehalten werden, so die Polizei.
Doch dabei blieb es nicht, 30 weitere Verweise folgten. Jene Gaffer brachten sich selbst in Gefahr, standen mitten im Rauch.
Besonders verwerflich: Selbst als eine Frau versuchte, das brennende Gebäude zu verlassen, richteten Schaulustige Smartphone-Kameras auf sie. Also wurde auch hier „aufgrund der hilflosen Lage der Hauseigentümerin mehreren Personen das Filmen mit dem Smartphone untersagt“. Nicht alle sahen das Verbot ein, am Ende wurde ein Smartphone beschlagnahmt. Dem Filmer droht möglicherweise eine Strafe.
Welche Regeln gelten
Fotografieren an Brandorten und bei Feuerwehreinsätzen sei im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt, „unterliegt jedoch strengen Grenzen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, Ermittlungen und der Sicherheit“.
Zur Straftat oder Ordnungswidrigkeit kann Filmen oder Fotografieren werden, wenn Brandopfer, Verletzte oder geschockte Personen aufgenommen werden. Auch das Fotografieren von Verstorbenen steht unter Schutz. „Es ist absolut verboten.“
Ähnlich ist es bei einer Behinderung der Einsatzkräfte. Wer für das mutmaßlich „perfekte Foto“ im Weg stehe, Absperrungen missachte oder Rettungswege blockiere, mache sich wegen Behinderung hilfeleistender Personen strafbar.
Das Fotografieren brennender Wohnungen oder tiefe Einblicke in den Privatbereich – auch durch Fenster von außen – verletzen laut Polizei das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Hinzu kommt der Gaffer-Paragraf im Straßenverkehr. Einfach mal mit der Kamera draufzuhalten, das kann ebenfalls bestraft werden. „Wer im Vorbeifahren aus dem Auto heraus den Brandort fotografiert, gefährdet den Verkehr und muss mit hohen Bußgeldern und Fahrverboten rechnen.“
Was erlaubt ist
Erlaubt ist dagegen etwa das Fotografieren des Brandes, etwa eine Rauchwolke oder das brennende Gebäude als Ganzes – allerdings nur aus sicherer Distanz. Feuerwehrleute und Polizeibeamte im Einsatz gelten rechtlich als Personen des öffentlichen Interesses, sie müssen das Fotografieren bei Einsätzen im öffentlichen Raum dulden.
Einzelne Porträtaufnahmen sind dagegen nicht erlaubt. „Übersichtsbilder, auf denen Einsatzkräfte nur als ‚Beiwerk‘ der Schadenslage zu sehen sind und keine Opfer gezeigt werden, dürfen in der Regel auch veröffentlicht werden“, heißt es. Autokennzeichen oder Gesichter von unbeteiligten Zuschauern sollten dagegen verpixelt werden.























