
Klärschlamm in Albstadt: Aus für das Albstädter Vorzeigeprojekt? Gesetz zwingt zum Umdenken
Ab 2029 ist die Phosphorrückgewinnung bei der Klärschlammverwertung Pflicht. Die Trocknungsanlage in Ebingen muss daher vermutlich stillgelegt werden. Bundesweit stehen Kläranlagenbetreiber vor einer Herausforderung.

Auf Kläranlagenbetreiber kommen durch die gesetzlich vorgeschriebene Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen Herausforderungen zu.
Benjamin Roth