Kind im Badkap ertrunken
: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein – das sind die Gründe

Im September 2024 wurde eine Fünfjährige regungslos im Badkap in Albstadt aufgefunden. Es verstarb zwei Tage darauf. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung sind eingestellt.
Von
Vera Bender
Albstadt
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Im Badkap in Albstadt kam es im Sommer 2022 zu einem schrecklichen Badeunfall. Infolgedessen starb ein fünfjähriges Mädchen.

Im Badkap in Albstadt kam es im September 2024 zu einem schrecklichen Badeunfall. Infolgedessen starb ein fünfjähriges Mädchen.

Badkap Albstadt
  • Im September 2024 ertrank ein fünfjähriges Mädchen im Badkap in Albstadt.
  • Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen die Mutter ein.
  • Der Badeunfall führte zu Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung.
  • Die Mutter verlor das Kind im Erlebnisbad aus den Augen.
  • Die Staatsanwaltschaft sah von einer Strafe ab, da der Verlust für die Mutter Strafe genug war.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Manch einer wird sich noch an den 15. September 2024 erinnern. Es war ein Sonntag und im Erlebnisbad Badkap in Albstadt tummelten sich Hunderte von vergnügten Badegästen. Bis zu jenem Zeitpunkt gegen 15 Uhr, als ein Badegast am Boden eines Schwimmbeckens ein Kind leblos treibend entdeckte. Sofort griffen Badegäste und Angestellte des Erlebnisbades beherzt ein, bargen das fünfjährige Mädchen aus dem Wasser und reanimierten es. Glücklicherweise war sogar eine Notärztin privat im Bad und kümmerte sich um das ertrunkene Kind, das letztlich, auch durch die eilends herbeigerufenen Rettungskräfte, erfolgreich reanimiert werden konnte.

Betreiber traf keine Schuld

Das in die Klinik geflogene Kind wurde anschließend auf der Intensivstation behandelt. Der Gesundheitszustand sei bedrohlich, hatte die Polizei damals vermelden lassen und tatsächlich verstarb das Mädchen zwei Tage später in der Klinik infolge des erlittenen Sauerstoffmangels. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen gegen die Mutter bezüglich einer fahrlässigen Tötung aufgenommen. Die Mutter war zum Zeitpunkt des Badeunfalls noch mit weiteren Kindern im Erlebnisbad und hatte die Fünfjährige aus den Augen verloren. Den Betreiber des Badkaps traf keine Schuld, wie noch im September 2024 festgestellt wurde. Von Seiten der Geschäftsführung bedauerte man den Unfall zutiefst.

Wie Pressesprecherin Jasmin Eppler von der Staatsanwaltschaft Hechingen auf Nachfrage der SÜDWEST PRESSE mitteilt, wurden die Ermittlungen gegen die Mutter des verstorbenen Kindes nun eingestellt. Zwar hat man offiziell die Schuld der Erziehungsberechtigten festgestellt, aber dennoch von einer Strafe abgesehen. Die Verletzung der Aufsichtspflicht wurde damit begründet, es „hatte für die Beschuldigte vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass sich ihre Tochter unbemerkt in ein angrenzendes Schwimmbecken begeben konnte, wo diese mit dem Kopf unter Wasser geriet und unterging.“

Von einer Strafe absehen

Wörtlich heißt es in der Begründung: „Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat das Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigte Mutter gemäß Paragraf 153b StPO mit Zustimmung des für das Hauptverfahren zuständigen Amtsgerichts Albstadt eingestellt, da die Voraussetzungen vorlagen, unter denen das Gericht gemäß Paragraf 60 Strafgesetzbuch von Strafe absehen könnte. Die Beschuldigte ist durch den Verlust ihrer Tochter schwer getroffen. Nach einer Gesamtabwägung aller Umstände des Falls kam die Staatsanwaltschaft in Übereinstimmung mit dem Amtsgericht zu dem Ergebnis, dass eine Bestrafung der beschuldigten Mutter für den fahrlässig verursachten Tod ihrer Tochter offensichtlich verfehlt wäre.“

Üblicherweise wird man für den fahrlässig herbeigeführten Tod eines Menschen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt. Im vorliegenden Fall ist man schlussendlich davon ausgegangen, dass die Mutter durch den Verlust des Kindes schon genug bestraft ist – und hat das Verfahren eingestellt.