K3 in Winterlingen
: Zuschüsse fließen weiter

Die Gemeinde unterstützt die soziokulturelle Einrichtung auch in den kommenden Jahren.
Von
Alexander Reimer
Winterlingen
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(ohne ÜberK3 Winterlingenschrift): K3 Winterlingen

Das K3 Winterlingen kann sich über weitere Unterstützung freuen.

Alexander Reimer
  • Gemeinde Winterlingen verlängert Unterstützung für K3 bis 2027.
  • Jährlich 5000 Euro Zuschuss, 4800 Euro für Kaltmiete und 200 Euro für Schulprojekte.
  • Zusätzliche 470 Euro jährlich über Vereinsförderung.
  • Vertrag seit 2014, erneuert alle drei Jahre.
  • K3 fördert kulturelle Bildung und Vielfalt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Gemeinde Winterlingen hat ihren Kooperationsvertrag mit dem K3 um drei weitere Jahre verlängert. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Der Vertrag läuft somit bis zum 31. Dezember 2027. Für das K3 bedeutet dieser Beschluss, dass die Gemeinde weiterhin Fördergelder bereitstellt. 5000 Euro fließen jährlich an die soziokulturelle Einrichtung.

Bei 4800 Euro, also einem Großteil der Gelder, handelt es sich um einen Zuschuss in Höhe der Kaltmiete, die das K3 in seinem Domizil in der Wilhelm-Bihler-Straße 4 jährlich zahlen muss. Weitere 200 Euro dienen zur Unterstützung von Schulprojekten.  Über die allgemeine Vereinsförderung der Gemeinde kommen obendrauf nochmal 470 Euro jährlich. Der Kooperationsvertrag wurde im Jahr 2014 abgeschlossen und zuletzt vor drei Jahren verlängert.

Garant für kulturelle Vielfalt

Die Verwaltung hebt in der Beratungsvorlage hervor, dass das K3 keine Sonderbehandlung erfährt, indem die Kosten für die Kaltmiete übernommen werden. Vielmehr wolle man das K3 mit anderen Vereinen gleichstellen, die von der Gemeinde kostenlos Räume sowie Hausmeister und Reinigungspersonal zur Verfügung gestellt bekommen.

Die Gemeinde will durch die Vertragsverlängerung das „große Engagement des K3 für die kulturelle Bildung der Kinder und Jugendlichen und die kulturelle Vielfalt in der Gemeinde“ würdigen, heißt es zum Abschluss der Beratungsvorlage.