
Jugendschöffengericht Hechingen: Lange Haftstrafe, damit sich der 21-Jährige eine Zukunft aufbauen kann
Von Diebstahl bis zu schwerer Körperverletzung. Der zur Tatzeit 20-jährige Bewohner der Obdachlosenunterkunft in Albstadt muss für zweieinhalb Jahre in Jugendhaft. Er will aber lieber mit Erwachsenen einsitzen.

Wenn Heranwachsene in Haft kommen, ist das für die Straftäter und ihre Familien nicht immer leicht.
Patrick Pleul, dpa (Symbolfoto)
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