SWP+SWP+Im Besitz von Kinder- und Jugendpornos
: Angeklagter bezeichnet sich vor Gericht als pornosüchtig

Bei dem Versuch, kinder- und jugendpornografische Inhalte von einem Gerät auf das andere zu übertragen, sind Beamte einem Mann aus dem Zollernalbkreis auf die Schliche gekommen. 
Von
Julia Gonser
Zollernalbkreis
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Symbolfoto

ARCHIV - 23.04.2013, Niedersachsen, Hannover: ILLUSTRATION - Eine Handpuppe sitzt auf einer Liege in einem Untersuchungsraum in der niedersächsischen Kinderschutzambulanz an der Medizinischen Hochschule Hannover (Niedersachsen). (zu dpa-Story - Kinderpornografie vom 14.02.2019) Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Besitz von Kinderpornografie ist genauso strafbar wie der Versuch kinderpornografische Schriften zu verbreiten oder herzustellen.Es gibt kaum eindeutige Symptome, die au sexuellen Missbrauch bei Kindern hindeuten. Verhaltensänderungen und psychosomatische Beschwerden können Anzeichen sein.

dpa/Julian Stratenschulte (Symbolfoto)