Gewalt in Nusplingen: Mit Messer attackiert

Mutmaßlich mit einem Messer attackierte der Tatverdächtige in Nusplingen einen Bekannten.
www.imago-images.de (Symbolbild)- Festnahme in Nusplingen: Ein 35-Jähriger steht im Verdacht der gefährlichen Körperverletzung.
- Er soll einen 40-jährigen Bekannten in einer Arbeiterunterkunft mit einem Messer verletzt haben.
- Tatzeit war am frühen Mittwochmorgen gegen 1 Uhr – zudem soll er den Mann geschlagen haben.
- Ein Zeuge alarmierte später Rettungsdienst und Polizei, die Festnahme erfolgte noch vor Ort.
- Zwei Messer wurden sichergestellt. Der Haftrichter ordnete Untersuchungshaft an; Motiv unklar.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Unter dem dringenden Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung ist am
Mittwochnachmittag ein 35-Jähriger von der Polizei festgenommen worden. Dem Mann wird laut einer gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei zur Last gelegt, einen Bekannten mit einem Messer verletzt zu haben. Der Tatverdächtige befindet sich bereits in Untersuchungshaft.
Den derzeitigen Ermittlungen zufolge soll der 35-Jährige am frühen Mittwochmorgen, gegen 1 Uhr, einen 40 Jahre alten Bekannten in einer gemeinsam bewohnten Arbeiterunterkunft am Marktplatz in Nusplingen mit einem Messer schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt haben. Außerdem soll er den Geschädigten mit Schlägen traktiert haben.
Zugriff noch vor Ort
Ein Zeuge verständigte mehrere Stunden später den Rettungsdienst, woraufhin auch die Polizei hinzugezogen wurde. Der Verletzte wurde nach einer medizinischen Erstversorgung in eine Klinik gebracht und dort stationär behandelt. Die vorläufige Festnahme des Tatverdächtigen erfolgte noch vor Ort.
Ebenso wurden zwei Messer, bei denen es sich bei einem um das Tatmittel handeln könnte,
beschlagnahmt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hechingen wurde der 35-jährige polnische
Staatsangehörige, der in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt, am
Donnerstag dem Haftrichter beim Amtsgericht Hechingen vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und ordnete gegen den Beschuldigten die Untersuchungshaft an. Die Ermittlungen zum Motiv der Tat dauern an.