Gebühren in Obernheim: Die Hundesteuer wird erhöht

Wer Hunde hält, muss in Obernheim in Zukunft mehr bezahlen. Ab dem neuen Jahr greift die neue Hundesteuersatzung, die der Gemeinderat nun einstimmig beschlossen hat.
Christin Klose/dpa (Symbolbild)- Obernheim erhöht die Hundesteuer ab 2026 – erster Hund kostet dann 84 Euro, Zweithund 168 Euro.
- Neue Steuer auf Listenhunde: 840 Euro jährlich pro Hund, gilt ab 1. Januar 2026.
- Zwingerhaltung wird teurer: Steuer steigt von 216 auf 252 Euro im Jahr.
- Hundesteuer bringt Obernheim voraussichtlich 1428 Euro Mehreinnahmen jährlich.
- Vergleich: Obernheim bleibt trotz Erhöhung im unteren Bereich der regionalen Hundesteuer-Sätze.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach 25 Jahren, so argumentierte Obernheims Gemeinderat Konrad Linder, könne man die Hundesteuer schon mal anpacken. Zumal die Erhöhung prozentual zu verkraften sei, sprach er sich für eine entsprechende Anpassung aus. Und in der Tat datiert die alte Hundesteuersatzung noch vom 24. Juli 2001, ist also ganz knapp noch zu Zeiten der Deutschen Mark beschlossen worden. Damals wie heute muss in Obernheim für den ersten Hund 72 Euro bezahlt werden im Jahr. Die neue Steuer wird auf 84 Euro festgesetzt – also pro Hund zwölf Euro mehr im Jahr oder einen Euro mehr im Monat. Kein Wunder, dass Linder von einer verkraftbaren Anpassung spricht.
Zweithunde werden auch weiterhin verdoppelt, man muss hierfür also künftig 168 Euro im Jahr bezahlen. Die Steuer, so erklärte es Bürgermeister Alexander Hofer im Vorfeld, sei nicht zweckgebunden – etwa für Kotbeutelspender – sondern könne dort eingesetzt werden, „wo es brennt“. Es sei eine reine Lenkungssteuer, um „die Zahl der Hunde in einem gewünschten Rahmen zu halten“. Jetzt ist es aber nicht so, dass in Obernheim die Hundehaltung ausufern würde, gerade einmal 119 Vierbeiner sind aktuell gemeldet. Listenhunde im Übrigen auch nicht.
Steuer auf Listenhunde ist neu
Dieser Steuertatbestand fehlt bisher auch in der Obernheimer Satzung, wird jetzt aber implementiert. Ab dem 1. Januar 2026, da soll die neue Hundesteuersatzung in Kraft treten, müsste man für die Haltung eines Listenhundes 840 Euro bezahlen, jeder weitere Listenhund schlägt mit nochmals derselben Summe zu Buche. Hier strebe man schlicht das Zehnfache eines normalen Hundes an, so Bürgermeister Hofer. Auch die Steuer für die Zwingerhaltung wird angehoben – von bisher 216 Euro im Jahr auf 252 Euro. Summa summarum kann sich die Gemeinde Obernheim also auf Mehreinnahmen aus der Hundesteuer einstellen – bei aktuell 119 gemeldeten Hunden sind rechnerisch 1428 Euro mehr zu erwarten im kommenden Jahr.
Der Vergleich mit anderen Kommunen in der Umgebung zeigt, dass Obernheim nach wie vor, trotz der Erhöhung, am eher unteren Rand agiert. Die Nachbargemeinde Nusplingen hat kürzlich die Hundesteuer auf 96 Euro erhöht, auch Bitz liegt bei 84 Euro, Albstadt bei 98 Euro und Schömberg sogar bei 120 Euro. Am unteren Ende der Skala finden sich Grosselfingen mit 60 Euro sowie Dormettingen mit 66 Euro – in beiden Fällen ist die Hundesteuersatzung aber auch mehr als zehn Jahre alt. Der Gemeinderat von Obernheim beschloss derweil die Neufassung und Erhöhung der Hundesteuer einstimmig.
Was sind eigentlich Listenhunde?
Listenhunde werden nicht nur in der Gemeinde Obernheim, sondern in vielen anderen Kommunen, deutlich höher besteuert, als „normale“ Hunde. Was aber macht einen solch ganz besonders teuren Vierbeiner aus? Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Obernheim ist das eindeutig definiert: „Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht.“ Sogar die Rassen, die darunter fallen, sind klar festgelegt: Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Außerdem gelten Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasilieuro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu als bedenklich.

