Flugblatt in Albstadt: Keine Straftat – aber eine Ordnungswidrigkeit

Titel "Es ist alles eine Lüge": Ein Flugblatt mit fragwürdigem Inhalt wurde Mitte Januar in Ebingen verteilt.
Benjamin Roth- Polizei prüfte Flugblatt-Verteilung in Ebingen im Januar – keine Straftat festgestellt.
- Inhalt kritisiert etablierte Medien, empfiehlt „freie Medien“ und umstrittene Portale.
- Ordnungswidrigkeit wegen fehlendem Impressum nach Landespressegesetz möglich.
- Bußgeld nach Paragraf 22 Landespressegesetz: bis zu 5000 Euro.
- Unklar, wie viele Briefkästen betroffen; nur eine Meldung bei der Polizei.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein Albstädter aus dem Ebinger Norden hatte Mitte Januar ein Flugblatt mit fragwürdigem Inhalt bei der Polizei gemeldet. Unter der Überschrift „Es ist alles eine Lüge“ wollen die Verfasser darauf aufmerksam machen, dass die Berichterstattung von etablierten Medien wie Zeitungen, Radio-Sendern oder der Tagesschau angeblich nicht der Wahrheit entsprechen. Stattdessen werden vermeintlich „freie Medien“ zur Informationsbeschaffung empfohlen. Genannt werden jedoch umstrittene Online-Portale sowie Personen, die der Verschwörungstheoretiker-Szene zuzuordnen sind.
Auf Anfrage unserer Redaktion informierte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mitte Januar, dass geprüft werde, ob im Zusammenhang mit dem Verteilen der Flugblätter „möglicherweise Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vorliegen“. Unter anderem stehe man in Kontakt mit der für den Bereich Staatsschutz zuständigen Kriminalpolizeiinspektion, hieß es damals.
Ordnungswidrigkeit liegt vor
Diese Prüfung ist nun abgeschlossen. Das Ergebnis: „Derzeit liegen in Bezug auf das besagte Flugblatt keine Anhaltspunkte für Straftaten vor“, erklärt der Polizeisprecher. Jedoch komme eine Ordnungswidrigkeit hinsichtlich des Verstoßes gegen die Impressumspflicht gemäß des Landespressegesetzes in Betracht. Der Grund: Auf dem der Polizei vorliegenden Abzug des Flugblatts sind keine Angaben zum Verfasser oder Herausgeber vorhanden. Bestraft werde diese Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 22 Landespressegesetz, welcher eine Geldbuße bis zu 5000 Euro vorsieht.
Weiter unklar ist, in wie viele Briefkästen das Flugblatt tatsächlich eingeworfen wurde. Bis auf die des Ebingers, sei keine weitere Meldung zum besagten Flugblatt bei der Polizei eingegangen.
