Totes Baby in Waschmaschine: Revision abgelehnt – verurteilte Mutter aus Albstadt bleibt in Haft

Die Angeklagte im Fall des in der Waschmaschine getöteten Säuglings in Albstadt hat Revision eingelegt, die nun vom Bundesgerichtshof als unbegründet abgelehnt wurde.
Vera Bender (Archivfoto)- BGH verwirft die Revision – das Urteil gegen die 35-Jährige ist rechtskräftig.
- Landgericht Hechingen verurteilte sie am 6. Oktober 2025 wegen Totschlags.
- Strafe: fünf Jahre und sechs Monate Haft nach heimlicher Geburt im Badezimmer.
- Das Neugeborene lag in der Waschmaschine, die der ahnungslose Partner startete.
- Beschluss des BGH vom 15. April 2026 bestätigt die Entscheidung des Landgerichts.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hatte am 6. Oktober 2025 eine 35-jährige Angeklagte wegen Totschlags zu der Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen ihr neugeborenes Baby getötet zu haben, indem sie es nach einer heimlichen Geburt in ihrem Badezimmer in die Waschmaschine legte, die anschließend von ihrem Lebensgefährten, der keinerlei Kenntnis von dem Säugling hatte, in Betrieb genommen wurde. Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt.
Urteil ist rechtskräftig
Mit Beschluss vom 15. April 2026 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision als unbegründet verworfen. Damit sei das Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig, teilt das Landgericht Hechingen in einer Presseerklärung mit.