
Drogendealer im Zollernalbkreis: Kokainabhängiger 22-Jähriger muss einige Jahre in die Entzugsanstalt
Einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln hat man einem Angeklagten nachgewiesen. Er erhielt 2 Jahre und 6 Monate Haft, muss aber in dieser Zeit einen Entzug machen.

Ein 22-Jähriger hat unterschiedliche Drogen konsumiert und mit ihnen gehandelt. Nur weil er bei der Mehrzahl der nachgewiesenen Taten noch keine 21 Jahre alt war, kam das Jugendstrafrecht zum Tragen und er wurde milder verurteilt.
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