Bürgermeisterwahl in Winterlingen
: Bewerberfrist läuft am 28. Mai ab

In Winterlingen sind jetzt die Regularien und weitere Rahmenbedingungen für die Bürgermeisterwahl in diesem Jahr geklärt.
Von
Sebastian Buck
Winterlingen
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Der Winterlinger Gemeinderat hatte zahlreiche, mitunter scharfe, Nachfragen in Richtung der beiden Vereinsvertreter Mario Gläsel und Andreas Gauggel.

Die Sitzungen des Winterlinger Gemeinderats wird ab September dieses Jahres ein anderer leiten. Bürgermeister Michael Maier tritt zur Wahl im Juni nicht mehr an.

Sebastian Buck (Archiv)
  • Bürgermeisterwahl in Winterlingen findet am 21. Juni statt; Stichwahl wäre am 19. Juli.
  • Bewerbungsfrist endet am 28. Mai um 18 Uhr; Bewerbungen ab 28. März möglich.
  • Michael Maier tritt nicht mehr an; neuer Bürgermeister übernimmt am 13. September.
  • Deutsche und EU-Staatsangehörige ab 18 Jahren sind wählbar, wenn sie in Deutschland wohnen.
  • Bewerber benötigen u. a. zehn Unterstützungsunterschriften und eine Wählbarkeitsbescheinigung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Gemeinde Winterlingen stellt weiter die Weichen für die Bürgermeisterwahl in diesem Jahr am 21. Juni; die Stichwahl würde übrigens am 19. Juli stattfinden. Der Gemeinderat hat daher nun die Stellenausschreibung für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters beschlossen und zugleich die maßgeblichen Fristen für Bewerber festgelegt. Wer kandidieren möchte, muss zahlreiche formale Voraussetzungen erfüllen.

Ausgeschrieben wird das Amt am Freitag, 27. März, mit einer Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Parallel erscheint die Ausschreibung im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Gemeinde. Bewerbungen sind damit frühestens ab 28. März möglich, heißt es in der Sitzungsvorlage. Das Ende der Einreichungsfrist hat der Gemeinderat auf Donnerstag, 28. Mai, 18 Uhr, festgesetzt. Der neue Bürgermeister tritt sein Amt dann am 13. September an, nachdem der bisherige Amtsinhaber Michael Maier in den Ruhestand geht. Die Amtszeit beträgt wie üblich acht Jahre.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern sie vor der Zulassung der Bewerbungen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bewerber müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

Neben der fristgerechten Bewerbung müssen mehrere Dokumente eingereicht werden – entweder direkt mit der Bewerbung oder spätestens bis zum Ablauf der Einreichungsfrist: Zehn Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen aus Winterlingen, jeweils auf amtlichen Formblättern; eine Wählbarkeitsbescheinigung der Wohngemeinde und eine eidesstattliche Versicherung, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit vorliegt. Die Bewerbung ist schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses im Bürgermeisteramt Winterlingen einzureichen.

Fristen gesetzlich eng gesteckt

Die Gemeinde bewegt sich mit der gewählten Fristsetzung innerhalb der engen Vorgaben des Kommunalwahlrechts. Das Gesetz schreibt vor, dass das Ende der Einreichungsfrist frühestens 27 und spätestens 16 Tage vor dem Wahltag liegen darf.

Mit dem 28. Mai nutzt Winterlingen diese Frist so, dass ausreichend Zeit für die Prüfung der Bewerbungen und die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidaten bleibt. Wer also Ambitionen auf das höchste Amt im Rathaus hat, sollte nicht nur politisch überzeugen können, sondern auch die formalen Anforderungen im Blick behalten.