Bauplatzvergabe in Meßstetten
: Es braucht einen Finanzierungsnachweis

Der Meßstetter Gemeinderat beschließt die Vergabekriterien für das Baugebiet „Loh“. Neu daran: Die Häuslebauer müssen eine sattelfeste Finanzierung vorweisen.
Von
Sebastian Buck
Meßstetten
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Fast täglich sieht es auf der Meßstetter Baustelle „Loh I“ anders aus. Eifrig ist der Bautrupp an der Arbeit und das neue Baugebiet nimmt Gestalt an.

Auf der Meßstetter Baustelle „Loh I“ geht es zügig. Eifrig ist der Bautrupp an der Arbeit und das neue Baugebiet nimmt Gestalt an. Jetzt waren schon die Vergabekriterien im Gemeinderat Thema.

Volker Bitzer/Stadt Meßstetten (Archiv)
  • Meßstetten vergibt Bauplätze im Baugebiet „Loh I“ – Vergabekriterien wurden festgelegt.
  • Neu: Käufer müssen eine Finanzierungsbestätigung eines deutschen Kreditinstituts vorlegen.
  • Nachweis darf maximal 14 Wochen alt sein und soll Zahlungsfähigkeit sicherstellen.
  • Bauplätze werden gesammelt vergeben, keine Tranchierung – Gemeinderat stimmte zu.
  • Ziel: Schnellere Verkäufe und Absicherung gegen Rückkäufe wegen geplatzter Bauvorhaben.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

„Die Bauarbeiten im Baugebiet Loh in Meßstetten schreiten voran und die Vermarktung der Bauplätze rückt näher“: So heißt es in der Sitzungsvorlage, die dem Meßstetter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung vorgelegt wurde. Und weil der aktuelle Stand so ist, dass es gut vorangeht, ist als nächster Punkt die Bauplatzvergabe zu klären. Oder genauer gesagt die dafür angelegten Kriterien. Die bleiben im Grunde mit dem bestehenden Fragenkatalog gleich wie bisher – hier habe man schon Erfahrungen aus der Vermarktung der Gebiete „Pfarrwiesen“ in Heinstetten, „Wasserfuhr“ in Unterdigisheim und „Am Berg - Lautlinger Weg - Hinter dem Berg“ in Meßstetten.

„Es wird aber eine kleine Änderung geben“, kündigte Lisa Graf vom zuständigen Amt für Finanzverwaltung in der Ratssitzung an. Künftig müssen potenzielle Grundstückskäufer eine Finanzierungsbestätigung einreichen. Es gelte auch nur eine solche eines „deutschen Kreditinstitutes“, erklärte Graf. Zudem dar die Bestätigung nicht älter als 14 Wochen sein. „Die Aufnahme dieser Regelung dient der Absicherung der Zahlungsfähigkeit, beschleunigt den Verkaufsprozess und gewährleistet eine faire und tragfähige Vergabe der Bauplätze“, heißt es dazu weiter in der Vorlage. Gerade die Absicherung für die Stadt sei wichtig, warf auch Bürgermeister Frank Schroft ein: „Wir erleben es gerade, dass Bauplätze teils zurückgekauft werden sollen, weil der Bau nicht realisiert werden kann.“ Hier wolle sich die Kommune eben mit dieser neuen Klausel absichern. Wenn der Bauplatzpreis kalkuliert und festgelegt ist, wird es auch einen entsprechenden Vordruck geben, kündigt die Verwaltung bereits an.

Die Vergabe der Bauplätze im ersten Bauabschnitt des Gebiets „Loh“ soll übrigens in einem Rutsch erfolgen. Die Plätze in Tranchen auf den Markt zu bringen, sei zwar möglich, erklärte Lisa Graf, aber im Ort eher nicht gewollt. Sie sprach sich dafür aus, „alle freizugeben“. Diesem Vorschlag folgte dann auch der Gemeinderat einstimmig – sowohl dem Nicht-Tranchieren als auch der Pflicht zum Finanzierungsnachweis.