Den Spott musste er ertragen, der Macher des Rheinneckarblogs. Nun hat er dazu auch noch den Schaden, nach seinem laut Mannheimer Amtsgericht strafbaren Tun vom 25. März 2018. Zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro – 120 Tagessätze zu je 100 Euro – wurde der 52-jährige Hardy P. am Montag verurteilt, weil er im Frühjahr vorigen Jahres mit einem frei erfundenen Bericht über einen angeblichen terroristischen Anschlag in Mannheim mit 136 Toten sich der „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ schuldig gemacht hatte. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Zugute gehalten wurde dem Mann, dass er das Mannheimer Polizeipräsidium vorab informiert hatte, sodass dieses an jenem 25. März „operativ nicht aktiv“ geworden sei, wie Polizeipräsident Thomas Köber als Zeuge aussagte. Er habe dringend von einer Veröffentlichung abgeraten, „weil die Darstellung nicht zum inneren Frieden beiträgt und das Leben von Migranten noch schwieriger macht“, sagte Köber.
Am frühen Morgen stand auf der Seite des Blogs zu lesen, um 23.41 habe der bislang größte terroristische Angriff in Westeuropa begonnen, 136 Menschen seien zu Tode gekommen, 237 verletzt worden. Antiterroreinheiten hätten 30 Angreifer erschossen, 20 befänden sich auf der Flucht und schlügen auch mit Macheten auf jeden ein, der ihnen begegne. Besorgte Bürger riefen nach der Veröffentlichung bei der Polizei an, sie konnten beruhigt werden, wie Köber sagte.
Als besonders perfide bezeichneten Kommentare auf Facebook den Umstand, dass anfänglich erst nach der Zeichnung eines Abonnements mitgeteilt wurde, dass es den Anschlag gar nicht gegeben hatte. Stunden später folgte dann die Auflösung für jedermann. Gleichwohl habe man dadurch keinen Gewinn erzielt, solche Vorhaltungen seien unrichtig, sagte P. Sein Ziel sei gewesen, eine Debatte darüber anzustoßen, „was schon morgen Wirklichkeit werden könnte“. Sein Anwalt hingegen betrachtet den Artikel als ärgerlich und überflüssig: „Aber Fake News sind für sich genommen nicht strafwürdig.“

Kritiker verhöhnt

Gänzlich anderer Ansicht war die Vertreterin der Anklage: P. habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass mit der Behauptung, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dauere der Angriff noch an, der öffentliche Friede gestört worden ist. Strafverschärfend sei zu werten, dass P. Kritiker als „wenig intelligent“ verhöhnt und der Deutsche Presserat die Veröffentlichung gerügt habe. „Das Vertrauen in die Medien wurde geschädigt“, sagte die Staatsanwältin. Sie beantragte 130 Tagessätze zu je 100 Euro.
Der Verteidiger stimmte hinsichtlich des Sachverhalts zu. Doch nirgendwo stehe, dass P. eine Verunsicherung hervorrufen wollte. „Wer morgens schlaftrunken im Rheinneckarblog von einem Anschlag liest, geht googeln oder schaltet Radio oder Fernseher ein.“ Dem Antrag auf Freispruch des Rechtsanwalts folgte das Gericht nicht, weil P. in einem späteren Artikel eingeräumt habe, mit panischen Reaktionen gerechnet zu haben. Und auch, weil der Text in der Rubrik „Nachrichten und Informationen“ erschienen war.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde das Alter des Angeklagten mit 50 Jahren angeben. Er ist jedoch 52 Jahre alt. Wir haben den Fehler korrigiert. In einer weiteren Aktualisierung haben wir hinzugefügt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.