„Frag den Staat“ ist ein Projekt zur Förderung der Informationsfreiheit. Das Portal soll Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, Anfragen an Behörden zu stellen. Noch ist unklar, was sich in Zukunft in Sachen Informationsfreiheit ändern wird.

„Frag den Staat“ ist ein Projekt zur Förderung der Informationsfreiheit. Das Portal soll Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, Anfragen an Behörden zu stellen. Noch ist unklar, was sich in Zukunft in Sachen Informationsfreiheit ändern wird.

Christoph Soeder/dpa

Dieser Punkt im Reformpaket hat es in sich

9. Juli 2026

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Pläne zum Informationsfreiheitsgesetz sorgen für Ärger: ILLUSTRATION - 13.06.2022, Berlin: Eine Frau schaut sich auf einem Tabletcomputer das Portal «fragdenstaat.de» an. (Gestellte Szene) (zu dpa: «Wachsender Protest gegen Reformplan für Informationsanfragen») Foto: Christoph Soeder/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

„Frag den Staat“ ist ein Projekt zur Förderung der Informationsfreiheit. Das Portal soll Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, Anfragen an Behörden zu stellen. Noch ist unklar, was sich in Zukunft in Sachen Informationsfreiheit ändern wird.

Christoph Soeder/dpa

Deutschland diskutiert über die Attestpflicht ab Tag 1, die Abschaffung der elektronischen Krankschreibung und das mögliche Aus der Minijobs – doch Punkt 32 im Reformpaket der Koalition lief zunächst ziemlich unter dem Radar. Dabei ist er hoch relevant, denn es geht um eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Dieses Gesetz regelt seit 2006 die Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber Presse, Nichtregierungsorganisationen und Bürgern – und dieser Anspruch der Bürger gegenüber dem Staat soll nun eingeschränkt werden.

Um es gleich dazu zu sagen: Wir Journalistinnen und Journalisten sind bei diesem Thema befangen. Denn das Informationsfreiheitsgesetz hilft uns immer wieder dabei, Dinge öffentlich zu machen, die Politiker und Behörden gern unter der Decke halten würden – es sorgte zum Beispiel dafür, dass Informationen rund um die Corona-Maskenaffäre um den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingesehen werden konnten. Auch Kontakte von Politikern zu Lobbyisten oder Nebeneinkünfte von Abgeordneten ließen sich dank der Auskunftspflicht nachvollziehen.

Nun soll das Gesetz „weiterentwickelt“ werden – klingt erst einmal gut, die Pläne der Koalition würden aber de facto das Gegenteil bedeuten. Unter anderem sollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ beschränkt werden – damit würden die Recherchemöglichkeiten für Redaktionen massiv eingeschränkt. Inzwischen gibt es breiten Protest gegen die Pläne, auch aus der SPD kommt immer mehr Kritik. Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, was der unscheinbare Punkt 32 für sie bedeuten würde: Eine deutliche Einschränkung ihrer Rechte gegenüber dem Staat und der Politik. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wie es in der Sache weitergeht.

Herzliche Grüße aus der Chefredaktion

Ihre Judith Conrady