Solaranlage: Balkonkraftwerk anmelden: So geht’s

Auch ein Steckersolargerät muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Shutterstock/U. J. AlexanderSteckersolargeräte, oder „Balkonkraftwerke“, wie sie umgangssprachlich genannt werden, müssen für den Fall der Einspeisung in das öffentliche Netz angemeldet werden. Da bei solchen Kleingeräten in der Regen eine geringe Einspeisung in das Netz zu erwarten ist, wurde das Anmeldeverfahren unter Verzicht auf eine Einspeisevergütung vereinfacht.
Was gilt als „Balkonkraftwerk“?
Unter die Kategorie „Balkonkraftwerk“ fallen Steckersolargeräte, die über einen Stecker angeschlossen werden und eine maximale Modulleistung von 2000 Watt-Peak und eine maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt haben.
Inbetriebnahme des „Balkonkraftwerks“
Bevor man das Steckersolargerät anmelden kann, muss es installiert und in Betrieb genommen werden. Für die Inbetriebnahme einer Anlage mit mehr als 960 Watt-Peak empfiehlt der VDE die Beauftragung einer Elektrofachkraft und die Installation einer Energiesteckdose. Das steht in der Richtlinie DIN VDE V 0126-95 festgeschrieben.
„Balkonkraftwerk“ anmelden: Schritt für Schritt
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme muss das Steckersolargerät angemeldet sein. Angemeldet wird es im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Für die Registrierung müssen folgende Informationen angegeben werden:
- Angaben zur eigenen Person
- Anlagenstandort
- Technische Daten zum Steckersolargerät
- Datum der Inbetriebnahme
- Zählernummer
Auf der Webseite der Bundesnetzagentur wählt man im ersten Schritt sein zu registrierendes Gerät aus: in diesem Fall die „Steckerfertige Solaranlage“. Ist man noch nicht im Marktstammdatenregister registriert, passiert das im ersten weiterführenden Schritt. Besitzer eines Steckersolargeräts legen sich ein Benutzerkonto an und aktivieren dieses über den Aktivierungslink in der zugesendeten Mail.
Nun können Anlagenbetreiber und Solaranlage registriert werden. Ist die Solaranlage im eigenen Zuhause installiert, handelt es sich bei der eigenen Anschrift auch um den Standort der Anlage.
Anschließend werden einige technische Angaben abgefragt. Das Datum der Inbetriebnahme sollte nicht länger als vier Wochen in der Vergangenheit liegen. Die Anzahl der Module entspricht der Anzahl der Solarpaneele, die angebracht sind. Bei der Gesamtleistung ist die Leistung aller Paneele gefragt. Hat man zwei Module mit je 500 Watt-Peak liegt die Gesamtleistung also bei 1000 Watt-Peak. Die Wechselrichterleistung ist die Leistung, die eingespeist wird. Das sind höchstens 800 Watt. Damit das Kraftwerk beim Stromanbieter richtig zugeordnet werden kann, muss man die Zählernummer des eigenen Stromzählers angeben.
Besitzt man außerdem einen Solarpeicher, den man noch nicht registriert hat, gibt man das im letzten Schritt an.
Wurde das Steckersolargerät erfolgreich registriert, kann man sich die MaStR-Nummer notieren und die Registrierungsbestätigung herunterladen.