PV-Anlage
: Diese Förderungen gibt es für Photovoltaik in Baden-Württemberg

AnzeigePhotovoltaik wird gefördert: von Bund, Land und Kommunen. Welche Zuschüsse und Kredite es gibt und wer davon profitieren kann, erfahren Interessierte hier.
Von
leane
Baden-Württemberg
Photovoltaik aufs Dach? Diese Föderungen gibt es in Baden-Württemberg.

Photovoltaik aufs Dach? Diese Föderungen gibt es in Baden-Württemberg.

Shutterstock/Anuta23

Fast 90 Prozent der Dachflächen in Baden-Württemberg liegen noch brach – dabei soll das Land bis 2040 klimaneutral werden. Wer jetzt eine PV-Anlage errichtet, muss die Kosten dafür aber nicht allein stemmen: Von der bundesweiten EEG-Einspeisevergütung über KfW-Kredite und steuerliche Erleichterungen bis hin zu Landesprogrammen wie „Wohnen mit Zukunft“ und kommunalen Zuschüssen.

Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg

Laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sind rund 88 Prozent der Dachflächen in Baden-Württemberg ungenutzt. Mit dem Ziel, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden, entstand unter anderem die Photovoltaikpflicht für Baden-Württemberg. Sie macht im Falle eines Neubaus oder einer Sanierung die Installation einer PV-Anlage verpflichtend. Die Grundlage für diese Pflicht ist das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, das ergänzt wird durch die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung des Umweltministeriums. Für wen die Photovoltaik-Pflicht gilt, welche Ausnahmen es gibt und einen Praxisleitfaden finden Interessierte auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Bundesweite Förderungen für Photovoltaik

Das Errichten oder das Erweitern einer Photovoltaikanlage wird gefördert durch eine gesetzliche Vergütung für die Stromeinspeisung in das öffentliche Netz. Die Grundlage dafür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Vergütungsanspruch ist auf 20 Jahre befristet. Die aktuellen Fördersätze für Photovoltaikanlagen kann man online bei der Bundesnetzagentur einsehen.

Der Anspruch auf eine Förderung der Photovoltaikanlage erlischt 20 Jahre nach Inbetriebnahme der PV-Anlage zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Ihre Höhe richtet sich unter anderem nach dem Inbetriebnahmedatum, der Anlagenleistung und der Art der Einspeisung. Da sich die Vergütungssätze regelmäßig ändern, sollten die aktuellen Werte direkt bei der Bundesnetzagentur geprüft werden. Die Anlagen können trotzdem weiterhin den produzierten Strom voll in das Netz einspeisen. Vergütet wird der eingespeiste Strom vom Netzbetreiber zum Jahresmarktwert für Strom aus solarer Strahlungsenergie. Alternativ kann man bestehende Anlagen umrüsten, um den produzierten Strom selbst zu nutzen und nur den überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen.

Eine Form der Förderung ermöglicht ein KfW-Kredit. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gibt Darlehen für die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen. Den Antrag für einen solchen Kredit kann man über die Hausbank stellen.

Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in Baden-Württemberg, die mit dem Gedanken spielen, sich eine Photovoltaikanlage für EEG-Einspeisung anzuschaffen, sollten sich den Kredit Nummer 270 anschauen. Hierbei handelt es sich um einen Förderkredit für Strom und Wärme. Gefördert wird unter anderem die Errichtung, Erweiterung oder der Erwerb von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen. Privatpersonen, die vom KfW-Kredit Nummer 270 profitieren möchten, müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme ins öffentliche Netz einspeisen. Einzelheiten sowie Konditionen und Formulare finden Interessierte auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Steuerliche Vorteile nutzen

Die EnBW verweist außerdem darauf, dass seit 2022 kleinere PV-Anlagen bis zu 30 Kilowatt-Peak auf Einfamilienhäusern in der Regel von der Einkommenssteuer befreit sind. Darüber hinaus gibt es seit 2023 in vielen Fällen einen Umsatzsteuersatz von null Prozent auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen. Wer von diesen steuerlichen Regelungen profitieren kann, erfahren Interessierte auf der Webseite der EnBW.

Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft“ für Baden-Württemberg

Auch die L-Bank bietet einen speziellen Kredit für das „Wohnen mit Zukunft“. In diesem Rahmen werden auch PV-Anlagen an Wohnhäusern und die Erweiterung oder Modernisierung dieser finanziert. Das Förderdarlehen lässt sich ebenfalls mit der Einspeisevergütung nach EEG kombinieren. Interessierte können bei der Hausbank nach dem Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft“ fragen und erhalten eine individuelle Beratung. Weitere Informationen und Produktblätter finden Interessierte auf der Webseite der L-Bank unter dem Stichwort „Wohnen mit Zukunft“. (Informationen Stand September 2026).

Kommunale Förderungen von Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg

Stuttgarter Solaroffensive

Im Rahmen der Stuttgarter Solaroffensive bezuschusst die Stadt begleitende Maßnahmen zur Errichtung von PV-Anlagen. Die Errichtung der Anlage selbst wird hierbei nicht bezuschusst. Es gibt Förderungen für die Einrichtung eines Zählerplatzes und die Errichtung des Baugerüsts. Wer darüber hinaus einen Stromspeicher zur PV-Anlage einrichten möchte, Ladeinfrastruktur wie Leerrohre oder Kabeltrassen für eine Wallbox oder Balkonmodule anbinden möchte, kann hier auf einen Zuschuss hoffen. Stand: September 2026

Eine umfangreiche Übersicht zur Solaroffensive Stuttgart, wer und was genau gefördert wird, gibt es auf der Webseite der Stadt Stuttgart.

Klimafreundlich Wohnen in Freiburg

Die Stadt Freiburg bietet Unterstützung bei der energetischen Sanierung in drei Themengebieten. Dazu gehört auch die Stromerzeugung mit einer PV-Anlage. Die Stadt bietet kostenlose und unabhängige Beratungen für Interessierte an, die von Freiburger PV-Expertinnen und -Experten durchgeführt werden. Gefördert werden im Rahmen dieses Programms möglichst große Anlagen. Hier ist von Dachvollbelegungen die Rede. Gefördert wird im Falle einer Dachvollbelegung der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme auf Dächern und Fassaden bestehender Gebäude mit einer Baugenehmigung älter als 31. Dezember 2021. Darüber hinaus gibt es verschiedene Bonuszahlungen. Den vollen Umfang der Fördermöglichkeiten finden Interessierte in der Richtlinie zum Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen der Stadt Freiburg im Breisgau. (Stand: September 2026)

Energieförderprogramm der Stadt Ulm

Im Rahmen des Energieförderprogramms der Stadt Ulm wird die Prüfung von bestehenden Photovoltaik- und Solarthermieanlagen mit bis zu 50 Prozent und bis zu 500 Euro bezuschusst. Auch Stecker-PV-Anlagen werden bis zu 50 Prozent und bis zu 100 Euro je Wohneinheit gefördert. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der Stadt Ulm. Stand: September 2026.

Tipp: Kommunale Förderprogramme können schnell ausgeschöpft sein. Vor einer Antragstellung lohnt sich ein Blick auf die Webseite der jeweiligen Kommune, um die Verfügbarkeiten für das laufende Kalenderjahr abzufragen.