Zugbegleiter geschlagen: Schwarzfahrerin kauft sich frei und wird trotzdem wieder gewalttätig

Zugbegleiter erleben immer wieder übergriffige Fahrgäste. (Symbolbild)
Oliver Berg/dpa- Eine 31-jährige Schwarzfahrerin schlug am Ulmer Hauptbahnhof einen Zugbegleiter.
- Die Frau wurde von der Bundespolizei festgenommen und musste 377,50 Euro zahlen.
- In der Gewahrsamszelle trat sie einen Polizisten und leistete Widerstand.
- Vor Gericht wurde sie zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt.
- Der Vorfall ereignete sich am 4. Februar.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Eine Schwarzfahrerin hat am Dienstagmorgen (4.2.) am Ulmer Hauptbahnhof einen Zugbegleiter geschlagen. Wie die Bundespolizei mitteilt, war die 31-Jährige gegen 10:20 Uhr mit einem ICE zwischen Mannheim und Ulm unterwegs. Als der Zugbegleiter die Fahrscheine verlangte, stellte er fest, dass die Frau keinen gelöst hatte. Kurz darauf verständigte er die Bundespolizei.
Am Ulmer Hauptbahnhof stieg die Reisende gemeinsam mit dem 19 Jahre alten Zugbegleiter aus – und versuchte zu flüchten. Doch der Zugbegleiter hielt sie am Arm fest. Dann schlug die Schwarzfahrerin dem Mann ins Gesicht.
Polizeibeamte konnten die Frau schließlich fesseln und aufs Revier bringen. Dort stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth schon einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen die 31-Jährige beantragt hatte. Diesen konnte die Frau aber abwenden, indem sie die geforderten 377,50 Euro zahlte. Weil sie von Mannheim nach Ulm ohne Fahrkarte unterwegs war und den Zugbegleiter geschlagen hatte, wurde sie trotzdem vorläufig festgenommen.
In Gewahrsam Polizisten getreten
Die Nacht musste sie in der Gewahrsamszelle verbringen, bevor sie am Mittwoch vor Gericht erscheinen musste. Vor diesem Termin durfte sie die Zelle einmal kurz zum Rauchen verlassen. Währenddessen trat sie einem 22-jährigen Polizisten gegen das Schienbein, auch danach habe sie „Widerstand gegen die Polizeibeamten“ geleistet.
Am Amtsgericht Ulm wurde die 31-Jährige schließlich zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.

