Schnee und Eis
: Wie läuft das mit dem Winterdienst in Ulm?

Im Dezember muss man immer damit rechnen, dass es schneit. Ab wann wird geräumt und an was muss jeder selber denken?
Von
Stefanie Müller
Ulm
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Das Münster bei traumhafter Schnee- und Lichtkulisse.

Ulm, Schnee

Ulm unter einer Zuckerschicht. Sieht schön aus, kann aber auf den Straßen auch gefährlich werden. Die EBU hat deshalb einen Stufenplan sobald es schneit.

Lars Schwerdtfeger
  • Ulm: Winterdienst ab 2 Uhr morgens aktiv, Salzlager gefüllt, Schneepflüge bereit.
  • Priorität: Bundes- und Hauptstraßen, gefährliche Abschnitte, Bus- und Berufsverkehr.
  • Anlieger müssen Gehwege räumen und streuen, Salz nur bei Eisregen erlaubt.
  • Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis 500 Euro und Haftung bei Unfällen.
  • Räumfahrzeuge dürfen nicht durch geparkte Autos behindert werden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Auch wenn es schon mal in diesem Winter geschneit hat, blieb das ganz große Winterchaos bisher aus. Aber auch, wenn die Winter inzwischen immer milder werden, bleibt das Räumen und Streuen bei Schnee und Eis eine Pflichtaufgabe für Stadt und Bürger. In Ulm ist man jederzeit bereit: Bei Wintereinbrüchen rücken die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) nach einem vorgegebenen Stufenplan aus. Längst sind die Salzlager gefüllt und die Schneepflüge für ihren Einsatz gerüstet. Bereits ab 2 Uhr morgens sind die ersten Mitarbeiter bei kritischen Witterungsbedingungen auf der Straße, um die Einsätze zu planen.

Auch für Radwege gibt es Prioritäten

Oberste Priorität beim Winterdienst haben Bundes- und Hauptstraßen im Stadtgebiet, Abschnitte mit besonderen Gefahrenstellen bzw. Steigungen, Straßen mit Bus- und/oder starkem Berufsverkehr sowie Hauptverbindungen zwischen den Stadtteilen und die Hauptstraßen der Ortsteile. Weitere Straßen werden im Anschluss „nach besten Kräften“ bedient. Ein Rechtsanspruch darauf besteht – gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg – aber nicht. Auf öffentlichen Radwegen sind spezielle Räumfahrzeuge im Einsatz. Auch für die Radwege sind auf Basis des Netzplans der Stadt Prioritäten festgelegt.

Die EBU bitten deshalb bei entsprechender Witterung Rücksicht auf die Räumfahrzeuge zu nehmen und diese nicht durch geparkte Autos zu behindern.  Für die Durchfahrt ist eine Breite von mindestens 3,5 Metern erforderlich.

Aber es gibt auch Räumpflichten für die Bürger. Auf Gehwegen entlang privater Grundstücke gilt nämlich die Anliegerverpflichtung nach der „Satzung der Stadt Ulm über das Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen“. Als Anlieger gelten Eigentümer, Pächter und Mieter, die das entsprechende Grundstück bewohnen. Die Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Mieter muss in jedem Fall im Mietvertrag festgelegt werden.

Zuerst räumen, dann streuen

Wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt die Anliegerverpflichtung entsprechend auf den Gehflächen am Rand von Fahrbahnen, Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. Auf einer Breite von mindestens 1,5 Metern müssen diese von Schnee und Eis befreit werden, wenn nötig auch mehrmals täglich zwischen 7 und 20.30 Uhr, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ab 8.30 Uhr.

Vor dem Einsatz von Streumitteln wie Sand oder Splitt ist zuerst der Schnee von der Gehfläche zu kehren. Die Schneedecke darf nicht mit Salz abgetaut werden, denn das Streuen mit Salz ist wegen der Umweltschädlichkeit nicht erlaubt. Nur bei extremen Witterungsverhältnissen wie Eisregen gelten Ausnahmen, zum Beispiel auf Treppen und Gefällstrecken.

Was die Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe allerdings oftmals erleben, ist, dass im Innenstadtbereich und bei größeren Wohneinheiten die Anliegerverpflichtung, die neben dem Räumen und Streuen im Winter auch das Säubern von Verschmutzungen, Laub und Abfällen beinhaltet, oft nicht wahrgenommen wird. Das kann unangenehme Folgen haben: Nach Aussage der Bürgerdienste drohen bei Nichtbeachtung der Räumpflicht Geldbußen bis 500 Euro. Für Unfälle aufgrund von Glätte können Anlieger außerdem privatrechtlich haftbar gemacht werden.