Wegen Besuch in BW
: Kanzler Merz auf Facebook als „Lackaffe“ bezeichnet – Strafbefehl!

Den Besuch des Kanzlers in Heilbronn kommentierten Hunderte Nutzer bei Facebook. Einige unflätige Beiträge rufen die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Die Entscheidungen fallen unterschiedlich aus.
Von
dpa
Heilbronn
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Bundeskanzler Merz - Antrittsbesuch in Baden-Württemberg

Bundeskanzler Friedrich Merz wurde auf Facebook als „Lackaffe“ bezeichnet. Der Staatsanwaltschaft Heilbronn geht das zu weit.

Jan-Philipp Strobel/dpa
  • Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte Strafbefehl wegen Beleidigung gegen „Lackaffe“.
  • Amtsgericht Heilbronn erließ den Strafbefehl – Einspruch liegt vor.
  • 30 Tagessätze wurden festgesetzt, Höhe bleibt aus Datenschutzgründen offen.
  • Anlass war ein Facebook-Kommentar zum Kanzlerbesuch in Heilbronn im Oktober.
  • „Pinocchio“ blieb ohne Folgen, da dies als zulässige Meinungsäußerung galt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Was ist eine zulässige Meinungsäußerung – und was eine strafbare Beleidigung? Rund um dieses Thema werden Gerichtsurteile immer wieder heiß diskutiert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lackaffe“ zu bezeichnen, geht aus Sicht der Staatsanwaltschaft Heilbronn zu weit. Auf Antrag der Behörde hin erließ das Amtsgericht Heilbronn einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens.

Laut einer Sprecherin kam die Dezernentin nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss, „dass in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand“. Der Strafbefehl sei nicht rechtskräftig, es sei Einspruch eingelegt worden.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden 30 Tagessätze verhängt. Zur Höhe der Tagessätze machte die Sprecherin keine Angaben, „weil dadurch Rückschluss auf das angenommene Einkommen gezogen werden kann“.

„Pinocchio“ hatte kein juristisches Nachspiel

Anlass des Verfahrens war nach früheren Angaben der Behörden einer von fast 400 Kommentaren unter einem Facebook-Post der örtlichen Polizei anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober vergangenen Jahres in Heilbronn. Bei 38 Beiträgen prüfte die Staatsanwaltschaft im Nachgang, ob sie strafbar sind. In dem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn ging es seinerzeit um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war.

Anders als beim „Lackaffen“ hatte die Staatsanwaltschaft die Bezeichnung von Merz als „Pinocchio“ nicht beanstandet. Sie stellte das Verfahren ein, „weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt“, wie sie im Frühjahr mitteilte. Die Kinderbuchfigur Pinocchio ist bekannt dafür, dass seine Nase beim Lügen wächst.