
Vorwurf gegen Antisemitismusbeauftragten: Gericht lässt Antisemitismus-Vorwurf als Meinungsfreiheit gelten
Ein Jurist darf den Antisemitismusbeauftragten des Landes, Michael Blume als „antisemitisch“ bezeichnen. Ein Hamburger Gericht wertet dies als Meinungsfreiheit.

Der Antisemitismusbeauftragte Michael Blume. ⇥
Stefan Puchner/dpa