Verhandlung am Amtsgericht startet: Bestatter soll auf dem Freiburger Hauptfriedhof Leichen bestohlen haben

Ein Ehepaar muss sich vor Gericht verantworten. (Symbolfoto)
Katharina Kausche/dpa- Bestatterpaar steht vor dem Freiburger Amtsgericht – Vorwurf: Störung der Totenruhe und Diebstahl.
- Der Mann soll Zahngold, Schmuck und Wertsachen von Toten entnommen und verkauft haben.
- In einem Fall fertigte er im Sommer 2023 Fotos einer Ermordeten an und verbreitete sie.
- Die Taten sollen sich zwischen 2013 und 2014 ereignet haben, teils mit großer Gewalt und Werkzeugen.
- Gesamtwert der Beute: rund 250.000 Euro; zwei Verhandlungstage sind angesetzt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Fall sorgte für Schlagzeilen, Unverständnis und Empörung: Ein Bestatter auf dem Freiburger Hauptfriedhof soll Zahngold von Toten gestohlen und verkauft haben. Auch Schmuck und andere Wertgegenstände sollen auf diese Weise veräußert worden sein. In einem Fall soll der Mann zudem im Sommer 2023 Fotos einer Ermordeten gefertigt und in Umlauf gebracht haben.
Nun wird das ganze Ausmaß des Skandals bekannt, denn ab Montag müssen der Mann und seine Ehefrau sich vor Gericht verantworten.
Gesamtwert der Beute soll bei rund 250.000 Euro liegen
Die Anklage wirft den beiden 63 und 41 Jahre alten 250 Fällen eine Störung der Totenruhe in Tateinheit mit Verwahrungsbruch (die „Entziehung“ von Gegenständen aus behördlicher Verwahrung) und teilweise auch Diebstahl vor. Die Ehefrau wird der Beihilfe zu den Taten beschuldigt, da sie teilweise dabei mitgeholfen und den Verkauf des gestohlenen Zahngolds und Schmucks zumindest zugesagt haben soll.
Der Gesamtwert der Beute soll bei über einer Viertelmillion Euro gelegen haben.
Zwei Verhandlungstage angesetzt
Die Details der Anklage sind gruselig: Demnach soll der Mann den Toten, die er beraubt haben soll, „teilweise unter Anwendung großer Gewalt und unter Verwendung von Werkzeugen“ die Zähne aus dem Mund gerissen haben, bevor die Leichen eingeäschert wurden.
Die angeklagten Taten sollen sich zwischen 2013 und 2014 ereignet haben. Für das Verfahren gegen das Ehepaar sind zwei Verhandlungstage angesetzt.
