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: Prozess um den Missbrauch an Halloween 2019: Das Urteil ist rechtskräftig

Im Vergewaltigungsverfahren um die Halloweennacht 2019 gibt es keine Revision.
Von
Matthias Stelzer
Ulm/Illerkirchberg
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Opferanwalt Wolfram Schäfer über das Mädchen: „Sie hat den Angeklagten die Stirn geboten.“