Bei der Wahl des Vornamens für ihr Kind werden manche Eltern ganz schön kreativ. Erst jüngst benannte eine Familie aus Mecklenburg-Vorpommern ihren Sohn nach unserem aktuellen Bundesgesundheitsminister. So trägt der Sprössling von nun an den Namen Karl Lauterbach. Laut Ostseezeitung wollten die Eltern, Elisa und Ronny, ihrem Kind einen klassischen Namen geben und gleichzeitig einen Hilferuf an das Gesundheitssystem senden. Mit ihrer Namensgebung kam das Paar offenbar durch, nicht alle Wünsche werden von den Standesämtern aber akzeptiert. Welche Namen abgelehnt werden, im Überblick.

Satan, Lord und Verleihnix – welche sind die verbotenen Namen?

Klar ist: Die Namensgebung ist immer eine Gratwanderung zwischen schön, witzig und unangebracht. Dennoch gibt es eine Liste an Namen, die von den deutschen Standesämtern nicht zugelassen werden.
  • In Amerika oder England sind Namen wie Summer, Rain und Sunshine gängig. Auch in Deutschland werden sie von den Standesämtern akzeptiert. Ihr deutsches Pendant, also Regen, Sonne und Wind, wurde dagegen in der Vergangenheit bereits abgelehnt.
  • Auch Namen wie Schröder, Müller oder Meyer dürfen nicht gewählt werden – zumindest nicht als Vorname. Das hat unter anderem das Kammergericht in Berlin entschieden.
  • Namen aus Märchen, wie beispielsweise Schneewittchen, dürfen verwendet werden, nicht aber Lord, Prinzessin oder Doktor. Der Grund: erhöhte Verwechslungsgefahr.
  • Ebenso abgelehnt werden Namen, die das Kindeswohl gefährden, wie beispielsweise Waldmeister, Judas und Störenfried.

Diese Namen wurden von den Standesämtern bereits abgelehnt

  • Agfa
  • Atomfried
  • Bierstübl
  • Borussia
  • Excalibur
  • Grammophon
  • Gucci
  • Holgerson
  • Hummer
  • Judas
  • Junge
  • Jürgenson
  • Lenin
  • Lord
  • McDonald
  • Mechipchamueh
  • Megwanipiu
  • Nelkenheini
  • Osama bin Laden
  • Pain (englisch: Schmerz)
  • Pillula
  • Puppe
  • Puhbert
  • Rosenherz
  • Satan
  • Schroeder
  • Sonne
  • Sputnik
  • Stone
  • Superman
  • Thanatos (altgriechisch: Tod)
  • Tom Tom
  • Vaginia
  • Verleihnix
  • Waldmeister
  • Whiskey

Namen, die von deutschen Standesämtern akzeptiert wurden

Es gibt allerdings auch Namen aus der Kategorie „ausgefallen“, die zugelassen wurden:
  • Alemmania
  • Aphrodite
  • Blücherine
  • Bo
  • Champagna
  • Cinderella-Melodie
  • Dee-Jay
  • Excel
  • Frodewin
  • Genesis (Zweitname)
  • Katzbachine
  • Klee
  • Leonardo da Vinci Franz
  • Matt-Eagle
  • Milka
  • Nussi
  • Pepsi-Carola
  • Popo
  • Prestige
  • San-Diego
  • Schneewittchen
  • Sheriff
  • Siebenstern
  • Smudo
  • Tarzan
  • Winnetou
  • Wolke (Zweitname)

Ungewöhnliche Namen für Kinder: Sind „Adolf“ und „Jesus“ erlaubt?

Aufgrund der geschichtlichen Vergangenheit Deutschlands liegt die Vermutung nahe, dass der Name Adolf nicht mehr erlaubt ist. Immerhin ist der Name historisch stark vorbelastet. Abgelehnt wird er von den Standesämtern im Normalfall aber nicht. Einzige Ausnahme: Die Eltern oder die Familie weist rechtsextremistische Tendenzen auf.
Etwas länger dauerte die Genehmigung des Namen Jesus. Während er in den südeuropäischen Staaten weit verbreitet ist, dauerte es bis ins Jahr 1998, bis das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Name ein weltweit verbreiteter Name sei und deshalb auch Kindern in Deutschland gegeben werden dürfe.