
Urteil zu Corona-Folgen: Long Covid kann Anspruch auf Verletztenrente begründen
Die gesetzliche Unfallkasse muss einem Krankenpfleger wegen des Post-Covid-Syndroms Rente zahlen. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden.

Wer während der Corona-Pandemie in der Krankenpflege gearbeitet hat, war besonders gefährdet, sich mit Covid 19 zu infizieren. Für einige Betroffene hat die Erkrankung bis heute Folgen.
Hauke-Christian Dittrich/dpagesetzliche Unfallversicherung