Urteil in Bad Friedrichshall
: Prozess um tödliche Schüsse in Firma geht zu Ende

Anfang Januar soll ein Mann maskiert in eine Firma nahe Heilbronn gestürmt sein und zwei Kollegen erschossen haben. Ein Dritter wird schwer verletzt. Nun will das Gericht über ein Urteil entscheiden.
Von
dpa
Heilbronn
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Dem Angeklagten (l) im Prozess nach Schüssen in einer Firma in Bad Friedrichshall werden in einem Saal des Landgerichts Heilbronn Handschellen abgenommen. Der damals 52-Jährige soll die Werkhallen der Firma betreten und mehrmals auf seine Kollegen geschossen haben. Zwei Brüder im Alter von 49 und 44 Jahren starben.

-/dpa
  • Gericht in Heilbronn entscheidet über Urteil im Prozess um tödliche Schüsse in Bad Friedrichshall.
  • Angeklagter soll Anfang Januar maskiert in Werkhallen zwei Kollegen erschossen haben.
  • Zwei Männer (49, 44 Jahre) starben, ein dritter Kollege wurde lebensgefährlich verletzt.
  • Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen Mordes, Verteidigung plädiert auf Freispruch.
  • Prozess läuft seit Mitte Juli, Angeklagter schweigt zu den Vorwürfen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Kollegen in einer Firma in Bad Friedrichshall bei Heilbronn will das Landgericht ein Urteil gegen den mutmaßlichen Schützen verkünden. Der Mann muss sich unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen sowie wegen versuchten Mordes verantworten. 

Er soll der Anklage zufolge Anfang Januar maskiert und zur Spätschicht die Werkhallen der Firma nördlich von Heilbronn betreten und mehrmals auf seine Kollegen geschossen haben - aus Neid und Wut, wie es heißt. Zwei Brüder im Alter von 49 und 44 Jahren starben, ein weiterer Mann wurde lebensgefährlich verletzt. 

Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe 

Gegen den Deutschen wird bereits seit Mitte Juli verhandelt. Er schweigt zu den Vorwürfen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern wegen zweifachen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. 

Die Verteidigung plädiert hingegen auf Freispruch oder auf Freispruch und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Tatnachweis gegen den mutmaßlichen Schützen sei aufgrund der einzig vorliegenden Indizien nicht geführt.