
Urteil im Sex-Sandal-Prozess: Polizei-Inspekteur erhält „Freispruch aus Mangel an tragfähigen Beweisen“
Das Urteil ist gefallen. Der Richter sieht entscheidende Schwächen in der Aussage der Polizistin über die Kneipennacht mit dem Inspekteur. Es heißt: im Zweifel für den Angeklagten.

Im Prozess gegen den Inspekteur der Polizei ist ein Urteil gefallen – im Sinne des Angeklagten.
Bernd Weißbrod/dpa