Prozess gegen Lehrerinnen in Konstanz
: Siebenjähriger im Schwimmunterricht ertrunken – das Urteil

Im September 2023 war ein Junge beim Schwimmen ertrunken. Zwei Lehrerinnen wurden deshalb nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ursache des Todesfalls war laut Gericht ein fataler Fehler.
Von
dpa
Konstanz
Jetzt in der App anhören
Landgericht Konstanz

Vor dem Landgericht Konstanz ging ein Prozess gegen zwei Lehrerinnen zu Ende.

Silas Stein/dpa
  • Zwei Lehrerinnen in Konstanz wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
  • Siebenjähriger ertrank am 18. September 2023 im Schwimmunterricht.
  • Die 44-jährige Lehrerin erhielt neun Monate Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Schmerzensgeld.
  • Die 28-jährige Referendarin bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und 7.000 Euro Schmerzensgeld.
  • Beide Strafen wurden auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach dem Tod eines Siebenjährigen im Schwimmunterricht sind zwei Pädagoginnen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Konstanz sprach seine Lehrerin und die damalige Referendarin der fahrlässigen Tötung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 44-jährige Lehrerin wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt. Die heute 28 Jahre alte damalige Referendarin bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und soll mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen werden auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können.

Schwimmunterricht nicht genug gesichert?

Angeklagt waren die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – darunter Schwimmer und Nichtschwimmer.

Der Tod des Jungen sei durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen möglich gewesen. Aus Sicht des Richters hätten zur Sicherheit Gruppen gebildet werden müssen. Die Pädagoginnen hätten keinen Überblick gehabt über das Geschehen.

Mindestens eine Minute sei der Junge im Wasser getrieben, bevor ihn die Lehrerin herausgezogen habe. Er wurde noch im Schwimmbad reanimiert, starb aber ein paar Tage später im Krankenhaus.

Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Nach dem Urteil kündigten die Anwälte der beiden Pädagoginnen Berufung an.

Familie

Alles, was Eltern beschäftigt und für Kinder wichtig ist, sammeln wir für Sie auf dieser Seite. Wir gehen den Facetten der modernen Erziehung auf den Grund, schreiben darüber, ob und wie Familie und Beruf vereinbart werden können und beantworten mit Experten, Ärzten und Beratern die Alltagsfragen vieler Eltern.