
Urteil des Landessozialgerichts: Jobcenter zahlt nicht für Hundehaltung
Ein Arbeitsloser, der das Jobcenter dazu verklagen wollte, die Kosten für Hundekauf und Hundehaltung zu übernehmen, hat vor dem Landessozialgericht verloren. Das Gericht sah keinen „unabweisbaren, besonderen Bedarf“.

Nur wenn ein Arbeitsloser einen Therapie-Hund benötigt und nur unter bestimmten Bedingunngen kann das Jobcenter die Kosten übernehmen.
Christoph Soeder/dpa/dpa-mag