Überstunden im BW-Landtag
: Geld für 62.000 Firmen! Land zahlt Hunderte Millionen an Corona-Hilfen zurück

Jahrelang war die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen ein Zankapfel. Jetzt werden in letzter Minute 437 Millionen Euro an 62.000 Firmen zurückgezahlt. Dafür macht der Landtag sogar „Überstunden“.
Von
Theo Westermann
Stuttgart
Jetzt in der App anhören
Ein Schild mit der Aufschrift «Geschlossen» hängt während der Corona-Pandemide an der Tür eines Gschäft. Für die in der Corona-Krise eingeführte Starthilfe und Marktpräsenzprämie für Unternehmen hat Mecklenburg-Vorpommern bislang insgesamt rund 4,5 Millionen Euro ausgezahlt. (zu dpa "Millionen für Starthilfe und Marktpräsenzprämie in MV ausgezahlt") +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Schild mit der Aufschrift «Geschlossen» hängt während der Corona-Pandemide an der Tür eines Geschäfts. Viele Unternehmen mussten Corona-Soforthilfen zurückzahlen – doch nun gibt es eine Wende.

Jens Büttner/dpa
  • Land zahlt 437 Mio. Euro an 62.000 Firmen für Corona-Soforthilfen zurück.
  • Grüne und CDU bringen Fraktionsgesetz zu rechtswidrigen Rückforderungen ein.
  • Bereits zurückgezahlte Beträge werden fair und digital rückabgewickelt.
  • Erste Lesung am Donnerstag, 5. Februar; Plenar-Sondersitzung Ende Februar 2026.
  • Opposition kritisiert bisheriges Vorgehen, lobt aktuellen Gesetzesentwurf.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Landtag muss ungeplant vor der Landtagswahl noch einmal zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Die Fraktionen Grüne und CDU haben gemeinsam ein Fraktionsgesetz auf den Weg gebracht, mit dem rechtswidrige Rückforderungen oder Rückzahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie „Soforthilfe Corona“ (Anträge bis zum 7. April 2020) korrigiert werden. Monatelang hatten Wirtschafts- und Finanzministerium in der Angelegenheit verhandelt. Betroffen sind rund 62.000 Unternehmen, es geht um insgesamt 437 Millionen Euro.

„Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein“

Bereits erfolgte Rückzahlungen könnten somit fair und digital rückabgewickelt werden, so die Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel (CDU) und Andreas Schwarz (Grüne) in einer gemeinsamen Erklärung. „Viele von ihnen haben sich auf diese Hilfe verlassen. Dieses Vertrauen darf im Nachhinein nicht enttäuscht werden“, sagte der grüne Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel betonte: „Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Wer auf die Rechtmäßigkeit von Rückforderungen vertraut hat, soll am Ende nicht schlechter stehen, als wenn er die Rückzahlung verweigert hätte.“

Ziel sei es, den Betroffenen in dieser pandemiebedingten Ausnahmesituation einen fairen finanziellen Ausgleich zu ermöglichen. Wer als Kleinunternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger die Hilfen nach der Landesrichtlinie vom 22. März 2020 beantragt hatte, erhält nun bereits zurückgezahlte Beträge rückerstattet. Das Gesetz soll am Donnerstag, 5. Februar in erster Lesung im Parlament beraten werden.

Nach der Befassung in einem Sonder-Wirtschaftsausschuss des Landtages, soll das Gesetz in einer Plenar-Sondersitzung Ende Februar 2026 durch den Landtag verabschiedet werden, ein genauer Termin steht aber noch nicht fest. Das Wirtschaftsministerium kann dann mit den Vorarbeiten für eine digitale Plattform zur Abwicklung der Rückzahlungen beginnen. Bisher habe keine gesetzliche Grundlage für eine unbürokratische Rückzahlung unrechtmäßiger Rückforderungen bestanden, so Hagel und Schwarz.

Aus der Opposition kam massive Kritik am bisherigen Vorgehen, aber Lob für die aktuelle Entscheidung. „Die Landesregierung hat beim Thema Coronasoforthilfen komplett versagt. Fünf Jahre lang macht sie einen Fehler nach dem anderen, und sogar den eigenen Regierungsfraktionen ist es nun zu bunt geworden. Es ist daher gut, dass das Parlament das Heft des Handelns in die Hand genommen hat und nun einen Gesetzesentwurf vorliegt“, so etwa der FDP-Abgeordnete Erik Schweickert.